Stadt Chemnitz lässt Clearing-Häuser zur Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer einrichten
Da die Zahl ausländischer Flüchtlinge weiter wächst, rechnen die Behörden auch mit einem weiteren Zulauf geflohener Kinder und Jugendlicher, die ohne Eltern oder Verwandte in Deutschland einreisen. In diesem Kontext wurde vom Bund ein Gesetz zur besseren Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher bis zum 18. Lebensjahr auf den Weg gebracht: Es sieht eine gleichmäßige Verteilung dieser minderjährigen Flüchtlinge auf Kommunen und Landkreise vor. Nach heutigem Kenntnisstand soll das Gesetz zum 1. November 2015 in Kraft gesetzt werden.
Die Stadtverwaltung Chemnitz informiert heute den Jugendhilfeausschuss über ihre aktuellen Vorkehrungen zum Umsetzen des neuen Gesetzes. Demnach wird es in Chemnitz zwei Einrichtungen der Inobhutnahme – so genannte Clearinghäuser – mit jeweils 50 Plätzen geben. Kinder und Jugendliche will das Jugendamt dort vorläufig in Obhut nehmen. So diese Minderjährigen weiter in Chemnitz bleiben, sollen sie ein Clearingverfahren durchlaufen, bei dem ihre Ressourcen ermittelt, wie auch ihre Hilfebedarfe eruiert und so ggf. passende Anschlusshilfen gefunden werden.
Nach einem Interessenbekundungsverfahren erteilte die Stadt unterdessen der Heim gGmbH und der Arbeiterwohlfahrt den Zuschlag für die Einrichtung beider Clearinghäuser. Diese sollen in der Friedrich-Hähnel-Straße 9 und der Ritterstraße 9 eingerichtet werden und zum 1. Januar 2016 in Betrieb gehen.
Vor ihrer Inbetriebnahme wird es jeweils einen Tag der offenen Tür geben, an dem interessierte Bürger die Häuser besichtigen und sich ein Bild von der Lebenssituation unbegleiteter minderjähriger Ausländer und ihrer Betreuung machen können.
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Stadt Chemnitz