Stadt erwartet Einbußen bei der Gewerbesteuer
Stadtkämmerer informiert Verwaltungs- und Finanzausschuss
Stadtkämmerer Sven Schulze hat gestern Abend den Verwaltungs- und Finanzausschuss des Stadtrates darüber informiert, dass für das Jahr 2015 von Mindererträgen im einstelligen Millionenbereich bei der Gewerbesteuer ausgegangen wird. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die geplanten Erträge von 109,2 Millionen Euro nicht in voller Höhe erreicht werden können.
Die Ursachen sind vielfältig und reichen von Krisen in einzelnen Branchen über konjunkturelle Schwankungen aufgrund gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Chemnitzer Unternehmen. Einmaleffekte wie Nachzahlungen im Ergebnis von Betriebsprüfungen des Finanzamtes und Auswirkungen strategischer Entscheidungen einzelner Unternehmen zu Investitionen sind nicht kalkulierbar.
Insbesondere die aktuelle Krise in der Automobilindustrie veranlasst die Verwaltung bereits jetzt, die Erwartung aus der Planung 2015 nach unten zu korrigieren. Dies wird möglicherweise auch Auswirkungen in den Folgejahren haben.
Zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit auch in den nachfolgenden Haushaltsjahren erfolgte von der Verwaltung eine Hochrechnung über die wesentlichen Haushaltspositionen. Dabei wurde auch der Erlass einer Haushaltssperre in Betracht gezogen. Aufgrund des fortgeschrittenen Haushaltsjahres und des Ergebnisses der Hochrechnung wird jedoch eingeschätzt, dass damit nicht der notwendige Erfolg erreicht werden kann.
Die Verwaltung schätzt ein, dass unter Berücksichtigung möglicher Mehrerträge und von Minderaufwendungen sowie mit Blick auf den aktuellen Stand des Haushaltes 2015 keine Haushaltssperre erforderlich sein wird. Zudem profitiert die Stadt Chemnitz von den positiven Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre. Darüber hinaus liegt auch weiterhin der Fokus der Verwaltung auf einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.
Die Entwicklung der Haushalts- und Liquiditätslage wird fortlaufend überwacht, so dass bei Eintritt neuer Entwicklungen unmittelbar reagiert werden kann, und sofern erforderlich, Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können.
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Stadt Chemnitz