Baumfällungen und Baumschnittmaßnahmen
Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurde festgestellt, dass an den im folgenden aufgeführten Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht. Die entsprechenden Fäll- und Schnittmaßnahmen werden im I. Quartal 2016 ausgeführt.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird ein entsprechender Ausgleich für die gefällten Bäume durch das Grünflächenamt erbracht.
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Pressestelle
Stadt Chemnitz
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