Winterdienst in städtischen Parks
Das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz erinnert wieder daran, dass auf Wegen in städtischen Parks und Anlagen kein Winterdienst durchgeführt wird. Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen erfolgt entsprechend der Straßenreinigungssatzung. Innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht bezüglich der Wege keine Räum- und Streupflicht.
Auf einer Fläche von 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz in der Stadt beinhalten, können schwerpunktmäßig Streu- und Räumarbeiten erbracht werden. Das Amt bittet daher um Beachtung, dass die Begehung der Parks und Grünanlagen bei Schnee oder Eisglätte stets auf eigene Gefahr erfolgt. Es gibt neben den Anlagen geräumte und gestreute Fußwege an Straßen, um sein Ziel zu erreichen.
Außerdem - Eisflächen nicht betreten: Sobald winterliche Temperaturen Flüsse, Seen und Teiche gefrieren lassen, lockt es besonders Kinder aufs Eis – das ist allerdings nicht zulässig, darauf weist das Grünflächenamt mit Blick auf die Grünanlagensatzung hin und bittet um Beachtung.
Informationen
Stadt Chemnitz