Einladung zum Pressegespräch:
Maßnahmeliste zum Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz in Chemnitz
Im Dezember 2015 trat das Sächsische Investitionskraftstärkungsgesetz in Kraft. Es regelt Mittelzuweisungen an die Kommunen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes sowie aus Landesmitteln. Die Zuweisungen unterteilen sich in ein Budget „Bund“, ein Budget „Sachsen“, ein Förderprogramm Schulhausbau Kreisfreie Städte sowie Investitionspauschalen.
Aus dem Budget „Sachsen“ stehen der Stadt Chemnitz rund 47,5 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung. Für deren Verwendung schlägt die Verwaltung dem Stadtrat eine Liste von Maßnahmen vor, die mit diesen Mitteln umgesetzt werden sollen. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat ist am 15. Juni vorgesehen.
Zur Vorstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind Medienvertreter für den morgigen Freitag, 20. Mai 2016 um 11 Uhr in den Beratungsraum 118 im Chemnitzer Rathaus eingeladen. Als Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung:
- Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig
- Stadtkämmerer Sven Schulze und
- Baubürgermeister Michael Stötzer
Informationen
Stadt Chemnitz