Jetzt beantragen: Kunst- und Kulturförderung sowie soziokulturelle Jugendarbeit für 2017
Kunst- und Kulturförderung:
Der Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz informiert, dass Anträge auf Kulturförderung bis maximal 2.000 Euro Antragssumme für das Jahr 2017 noch bis zum 1. September 2016 eingereicht werden können. Antragsformulare und Informationen zu den konkreten Kriterien und Fördervoraussetzungen gemäß der gültigen Förderrichtlinie können unter folgendem Link abgerufen werden:
http://chemnitz.de/chemnitz/de/kultur-freizeit/kulturfoerderung/kulturentwicklungsplan/index.html
Soziokultureller Jugendfonds:
Für vorrangig neue, innovative, zeitgemäße Projekte der Jugendkultur oder sich spontan entwickelnde soziokulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Projektförderung einzureichen. Spätestens bis zum 1. November 2016 können Anträge für das Jahr 2017 abgegeben werden. Die Förderrichtlinie gibt Auskunft zu den Bedingungen für die Beantragung. An gleicher Stelle unter www.chemnitz.de sind die Antragsformulare zu finden:
http://chemnitz.de/chemnitz/de/familie-bildung/familie/kinder_jugendfoerderung/richtlinien/index.html
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet abschließend der Kulturausschuss der Stadt Chemnitz auf Grundlage der tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Zur Kunst- und Kulturförderung und Förderung von soziokulturellen Aktivitäten berät das
Büro für städtisches Kulturmanagement:
Telefon: 0371 488 4121
Sitz: Moritzstraße 20, 09111 Chemnitz.
E-Mail: kulturbuero@stadt-chemnitz.de
Informationen
Stadt Chemnitz