Investorenauswahlverfahren: Abgabefrist wird verlängert
Die Frist zur Abgabe von Angeboten für die ausgeschriebenen Innenstadt-Quartiere wird verlängert.
Im Rahmen eines nicht förmlichen zweistufigen Investorenauswahlverfahrens sollen die Baugrundstücke Quartier E4 – „Neue Johannisvorstadt“ sowie Quartier E3 – „Carrée am Tietz“ veräußert werden. Die Ausschreibung der Baufelder erfolgte am 27. April 2016. Die Frist zur Abgabe eines indikativen Kaufpreisangebotes inkl. Nutzungs- und Bebauungskonzept wird vom 27. Juli 2016 (bisher) auf den 31. August 2016 (neu) verlängert.
Die Stadt kommt damit den Anfragen interessierter Investoren entgegen, die aufgrund der Urlaubszeit sowie der Umsetzung laufender Projekte und damit verbundener Personalengpässe entsprechende Bitten vortrugen. Die Stadt Chemnitz möchte wirtschaftlich potente und zuverlässige Investoren für die Weiterentwicklung dieser Innenstadtareale gewinnen.
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Stadt Chemnitz