Baumfällungen und Baumschnittmaßnahmen im Stadtgebiet Chemnitz im November 2016
Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurde festgestellt, dass an den nachfolgend aufgeführten Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht.
Die Fäll- und Schnittmaßnahmen werden im November 2016 ausgeführt.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
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Stadt Chemnitz
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