Beschlussvorlage zum Chemnitzer FC muss erneut vom Stadtrat behandelt werden
Landesdirektion beabsichtigt, Beschluss des Stadtrates vom 16. Dezember 2016 zu beanstanden
Die Stadt Chemnitz wurde darüber informiert, dass die Landesdirektion Sachsen beabsichtigt, den vom Chemnitzer Stadtrat am 16. Dezember 2016 mit großer Mehrheit gefassten Beschluss B-301/2016 „Änderung der vertraglichen Beziehungen im Verhältnis zum Chemnitzer Fußballclub e. V. sowie zur CFC Marketing und Stadionbetrieb GmbH“ aufgrund der Befangenheit eines Stadtrates zu beanstanden. Die Stadt hat sich dazu anders positioniert.
Um jedoch den „bösen Schein“ zu vermeiden, dass sich kommunale Entscheidungsträger von sachfremden Motiven leiten lassen, wird der Beschluss B-301/2016 so schnell wie möglich neu auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt. Inhaltlich gibt es zum Beschluss keine Beanstandung.
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Stadt Chemnitz
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