06.04.2017
Pressemitteilung 200

Parkraumkonzept Stadtzentrum


Stadtrat beschließt die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung, gestaffelt in zwei Gebührenzonen

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung gestaffelt nach zwei Gebührenzonen beschlossen.
Die schrittweise Umsetzung des Parkraumkonzeptes soll in Abhängigkeit von den städtebaulichen Entwicklungen sowie unter dem Vorbehalt der finanziellen Sicherung der erforderlichen Investitionen im Haushaltsplan der Stadt Chemnitz in einem Zeitraum von drei Jahren erfolgen.


Öffentliche Parkplätze im Stadtzentrum werden einheitlich und flächendeckend mit Mischparken in zwei Gebührenzonen bewirtschaftet. Priorität haben Bewohner, Besucher, Kunden, Dienstleister sowie der Wirtschaftsverkehr. Kunden und Besucher des Stadtzentrums sollen möglichst zu jeder Zeit die Chance haben, für ihre Erledigungen einen freien Parkstand vorzufinden.

Ein Schwerpunkt liegt im Besonderen auf den Bewohnerparkzonen. Weiterhin sollen größere städtische Freiflächen, auf denen heute noch geparkt werden kann (Parkplätze an der Johanniskirche und am Tietz) einer baulichen Nutzung zugeführt werden.

Statt einer Vielzahl an Sonderregelungen, werden große Parkraumbewirtschaftungszonen ausgewiesen. Die Regellösung hier ist das Mischparken mit Gebührenpflicht. Dabei darf entweder mit gültigem Parkschein oder mit Bewohnerparkausweis geparkt werden. Grundsätzlich stehen die so bewirtschafteten Gebiete allen Nutzern zur Verfügung.

Es werden zwei Gebührenzonen eingerichtet, in Zone I mit ca. 800 und in Zone II mit ca. 4.800 Parkplätzen (im Mischparken).

Die Quartiere werden größer gefasst, um die Parkchancen für alle Nutzer zu erhöhen. Es werden acht Bewirtschaftungsquartiere ausgewiesen.

Das Mischparken sichert eine flächendeckend möglichst hohe Auslastung aller vorhandenen öffentlichen Parkplätze und löst die Abtrennung von reinen Bewohnerparkbereichen ab.

Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt in Zone I montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr wie bisher. In Zone II wird der Parkraum montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie am samstags von 8 bis 12 Uhr bewirtschaftet.

Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge sind von der Gebührenpflicht bis 31.Dezember 2019 befreit.

Zur Umsetzung des Parkraumkonzepts hat der Chemnitzer Stadtrat weiterhin beschlossen, die Verordnung der Stadt Chemnitz über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) anzupassen. In dieser Verordnung werden die Höhe der Parkgebühren und die räumliche Abgrenzung der Gebührenzonen festgesetzt.

Für das Parken auf Parkflächen in Zone I wird eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro für die ersten 40 Minuten und danach je angefangene 20 Minuten erhoben. Für das Parken auf Parkflächen in Zone II wird eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro für die ersten 60 Minuten und danach je angefangene 30 Minuten erhoben. Die Tageshöchstgebühr in Zone II beträgt 2,50 Euro.

Die Zone I gilt einschließlich und innerhalb der folgenden Straßen bzw. dem Chemnitzfluss: Fabrikstraße, Chemnitzfluss, Georgstraße (außer Parkplatz Georgstraße, Mühlenstraße), Bahnhofstraße einschließlich Bahnhofsvorplatz, Zschopauer Straße, Annenstraße, Annaberger Straße, Bahnhofstraße, Falkeplatz, Chemnitzfluss, Fabrikstraße.

Die Zone II gilt einschließlich und innerhalb der folgenden Straßen bzw. dem Eisenbahnbogen: Reichsstraße, Leipziger Straße, Matthesstraße, Schloßteichstraße, Müllerstraße, August-Bebel-Straße, Dresdner Straße, Lessingstraße, Hainstraße, Eisenbahnbogen, Reichsstraße.
Nach innen wird die Zone II durch die Zone I begrenzt.

Die Verordnung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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