03.05.2017
Pressemitteilung 257

Amtliche Haushaltebefragung


Mikrozensus und Arbeitskräftebefragung der Europäischen Union 2017

Wie in jedem Jahr wird auch 2017 bundesweit die amtliche Haushaltebefragung "Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union" auf der Grundlage des Mikrozensusgesetzes durchgeführt.

Dazu werden im Laufe des Jahres, verteilt über die einzelnen Kalenderwochen, ca. 20.000 Haushalte im Freistaat Sachsen von Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes zu ihrer Haushalts-, Familien- und Erwerbssituation befragt. Die Erhebungsbeauftragten sind ab sofort unterwegs, um ausgewählte Haushalte in Sachsen zu interviewen.

Einbezogen werden Haushalte in Gebäuden, die nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt worden sind. Für jeden ausgewählten Haushalt besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes kündigen ihren Besuch schriftlich oder persönlich an und können sich selbstverständlich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes, welcher im Zusammenhang mit dem Personalausweis gilt, ausweisen.

Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes sind dem Datenschutz verpflichtet. Alle erfragten Informationen unterliegen der strengsten Geheimhaltung. Die gewonnenen Einzelangaben dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

Die Haushalte können zwischen der Interviewerbefragung und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.

Die statistischen Ergebnisse aus den Mikrozensusbefragungen in Sachsen sind allen Interessierten über die Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes zugänglich.

Bürgeranfragen zum Mikrozensus können an das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, Tel. 03578 33-2110, oder an die Kommunale Statistikstelle im Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Chemnitz, Tel. 0371 488-7473, gerichtet werden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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