Information zum Änderungsgesetz Unterhaltsvorschuss
Die Bundesregierung hat zum 1. Juli 2017 eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen. Damit wird die Altersgrenze für unterhaltsberechtigte Kinder von 12 auf 18 Jahre ausgeweitet. Die Bezugsdauergrenze von 72 Monaten entfällt.
Das Änderungsgesetz tritt mit Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft. Anträge können bereits entgegen genommen werden. Die Bearbeitung kann jedoch erst nach Verkündung erfolgen. Der Zeitpunkt dafür ist noch nicht bekannt.
Bis zur Bearbeitung der Anträge wird darum gebeten, von telefonischen Nachfragen abzusehen.
Aktuelle Informationen unter www.chemnitz.de/familie
Informationen
Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz