16.08.2017
Pressemitteilung 468

Stadt beginnt mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl – Beginn der Briefwahl


In diesen Tagen beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen an die 195.905 Wahlberechtigten der Stadt Chemnitz für die Bundestagswahl am 24. September 2017. Anders als bei den Wahlen der vergangenen Jahre wird diese Benachrichtigung diesmal keine Karte, sondern eine Benachrichtigung in Briefform sein.

Der Versand dauert bis zum 3. September, spätestens an diesem Tag muss jeder Wahlberechtigte, der in das Chemnitzer Wählerverzeichnis eingetragen ist, seine Wahlbenachrichtigung in der Hand halten. Sollte jemand keinen Brief erhalten, aber glauben, dass er wahlberechtigt ist, so muss er sich unbedingt mit der Wahlbehörde der Stadt in Verbindung (Tel. 0371 488-7483, E-Mail: wahlbehoerde@stadt-chemnitz.de) setzen, um sicherzugehen, dass er sein Wahlrecht auch wahrnehmen kann.

Aus der zugestellten Benachrichtigung geht hervor, wann und in welchem Wahlraum jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht am 24. September 2017 ausüben kann. Hierzu findet sich die Adresse des Wahlraumes, die Nummer des Wahlbezirks und die Nummer, unter der man im Wählerverzeichnis eingetragen ist, in der Benachrichtigung. Zudem ist der Wahlraum mit einem Symbol versehen, das anzeigt, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Die Wahlberechtigten sollten vor allem die Angaben zum Wahlraum sorgfältig beachten, da sich eine Reihe von Wahllokalen gegenüber den Wahlen von 2013 geändert hat.

Wahlschein für Briefwahl

Mit der Wahlbenachrichtigung erhält jeder Wahlberechtigte auch einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Dieser kann eingesetzt werden, wenn man beabsichtigt, bereits vor dem Wahltag seine Stimme durch Briefwahl abzugeben. Alternativ kann hierfür auch der Online-Wahlschein-Antrag im Internet unter www.chemnitz.de/bundestagswahl verwendet werden.

Auf den eingereichten Antrag hin erhält der Wahlberechtigte einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine von ihm angegebene Adresse zugeschickt. Er nimmt sein Wahlrecht wahr und sendet den vollständigen Wahlbrief mit allen zugehörigen Unterlagen kostenfrei mit der Deutschen Post AG an die aufgedruckte Adresse zurück. Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis spätestens am 24. September 2017, 18 Uhr, wieder bei der Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz vorliegen muss.

Ein Wahlschein berechtigt außerdem zum Aufsuchen eines beliebigen Wahlraumes zur Stimmabgabe am 24. September 2017. Das könnte zum Beispiel dann eine Rolle spielen, wenn der Wahlraum, der einem Wahlberechtigten zugeordnet wurde, nicht barrierefrei ist, der Wahlberechtigte aber einen barrierefreien Wahlraum aufsuchen möchte. Dies kann er dann mit einem Wahlschein. Eine Übersicht über die barrierefreien Wahlräume findet man im Internet unter www.chemnitz.de/bundestagswahl 

Sofort-Wahllokal im Rathaus ab 4. September geöffnet

Eine weitere Möglichkeit, bereits vor dem Wahltag zu wählen, ist die Sofortwahl im Rathaus, Markt 1 in der Briefwahlstelle. Diese ist ab 4. September 2017 zu den Öffnungszeiten, die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt sind, geöffnet

  • Montag und Mittwoch 8:30 Uhr – 16 Uhr,
  • Dienstag und Donnerstag 8:30 Uhr – 18 Uhr,
  • Freitag 8:30 Uhr – 12 Uhr, am 22. September bis 18 Uhr

Unbedingt mitgebracht werden muss dabei der Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) und der Personalausweis bzw. der Reisepass. Hier erhält der Wähler den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen und kann aber auch sofort vor Ort wählen. 

Weiterführende Informationen können der Wahlbenachrichtigung entnommen oder finden sich unter www.chemnitz.de/bundestagswahl.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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