17.10.2017
Pressemitteilung 632

Datenerhebung für den neuen Mietspiegel der Stadt


Mithilfe der Chemnitzerinnen und Chemnitzer erbeten

Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Zur Klärung dieser Frage hat die Stadt Chemnitz die Unternehmensberatung Rödl & Partner mit der Erstellung des neuen Mietspiegels beauftragt.

Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument, um alle Bürgerinnen und Bürger (also Mieter und Vermieter) über das lokale Mietpreisgefüge zu informieren. Er macht öffentlich, welche Mieten durchschnittlich für Wohnungen verschiedener Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, und Lage bezahlt werden (ortsübliche Vergleichsmieten). Die Transparenz der ortsüblichen Mietniveaus fördert den sozialen Frieden und hilft, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Mithilfe erbeten
Der Mietspiegel kann nur erstellt werden, wenn möglichst viele Bürger bereit sind, Angaben über ihr Mietverhältnis zur Verfügung zu stellen. Um die erforderlichen Daten sachgerecht zu erheben, werden Miethaushalte durch Interviewer befragt. Hierfür kommt eine/ein autorisierte(r) Erhebungsbeauftragte(r), die/der sich ausweist und ein Legitimationsschreiben der Stadt Chemnitz vorlegt. Der Kreis der Befragten wird über eine zufällige Auswahl von Haushalten gewonnen.

Anhand weniger Fragen wird geprüft, ob die Wohnung überhaupt für die Mietspiegelerstellung relevant ist. Wenn ja, werden weitere Auskünfte über die Wohnungsgröße, Miete und Nebenkosten, Baualter, Ausstattung und Wohnlage erbeten. Die Erteilung der Auskünfte ist freiwillig. Aber jede fehlende Auskunft verringert die Zuverlässigkeit der Ergebnisse. Um ein vollständiges und richtiges Abbild des Mietpreisgefüges zu erhalten, ist die Stadt Chemnitz auf die Mitwirkung ihrer Bürger angewiesen und bittet um deren Teilnahme an dieser Befragung.

Die erhobeneren Daten werden gleichzeitig für die Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie (KdU-Richtlinie) der Stadt Chemnitz herangezogen. Mit der KdU-Richtlinie werden die angemessenen Wohnkosten für Sozialleistungsempfänger bestimmt.

Die Mietspiegelerhebung unterliegt den strengen Datenschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Der Schutz persönlicher Daten wird gewährleistet. Name und Anschrift der befragten Personen werden nicht auf dem Fragebogen vermerkt und auch nicht zusammen mit den Erhebungsmerkmalen gespeichert. Ein Rückschluss auf die jeweils befragte Person ist damit bei der Auswertung ausgeschlossen.

Interessierte Bürger können sich melden unter:

Rödl & Partner
z.Hd. Frau Lala
Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg
Tel.: (0911) 91-93 3590
Fax: (0911) 91-93 9588
E-Mail: Samantha.Lala@roedl.de

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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