20.10.2017
Pressemitteilung 643

Videoüberwachung wird nach Fertigstellung der Zentralhaltestelle installiert


Die im Bereich der Innenstadt vorgesehene Videoüberwachung wird nach Fertigstellung der derzeit im Bereich der Zentralhaltestelle stattfindenden Bauarbeiten installiert. Voraussichtlich im Spätsommer 2018 werden die Kameras in Betrieb gehen. Die Zeitschiene resultiert aus der notwendigen europaweiten Ausschreibung, die einen solchen Prozess zeitlich maßgeblich beeinflusst. Zum anderen erfolgt die Realisierung abgestimmt auf den Bauablauf an der Zentralhaltestelle. Die dazugehörigen weiteren Bauabschnitte im Bereich der Bahnhofstraße starteten im August und werden voraussichtlich bis Mitte 2018 dauern. Im Zuge des gesamten Projektes werden die notwendigen Voraussetzungen, z.B. die Verlegung von Leerrohren und der Einbau von Kabelzugschächten, zur Installation einer Videoüberwachung geschaffen. Eine Installation der Überwachungstechnik vor Ende der Bauarbeiten wird als nicht sinnvoll erachtet, da diese während der Maßnahmen nicht notwendig ist, den Bauablauf nur unnötig stören und erhebliche Mehrkosten verursachen würde.

Folgende Bereiche sollen durch Videoüberwachung abgedeckt werden:

  • Straße der Nationen ab Kreuzung Brückenstraße bis Galeria Kaufhof im Haltestellen und Fahrbahnbereich der CVAG
  • Park Am Roten Turm und Vorplatz Eingang Stadthalle
  • Zentralhaltestelle im Bereich Rathausstraße
  • Zentralhaltestelle im Bereich Bahnhofstraße
  • Vorplatz Tietz in Richtung Reitbahnstraße mit Bahnsteigen 11 und 12 der CVAG
  • Fahrbahnbereich CVAG auf der Bahnhofstraße zwischen Bretgasse und Am Wall (Zentralhaltestelle: Ende der Bahnsteige 3 und 4)

Die CVAG ist bei der Videoüberwachung für die Ausschreibung und Installation federführend. Hierbei wird im gesamten Innenstadtbereich ein einheitliches System eingesetzt. Der Server wird zentral bei der CVAG eingerichtet, wobei die Zuständigkeits- und Zugriffsbereiche strikt getrennt werden zwischen Stadt, C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren und CVAG. Für den Vorplatz Tietz und dem Stadthallenbereich obliegt die Verantwortung bei der Stadt. Die Polizeidirektion erhält bei Bedarf einen Zugriff auf die Liveaufnahmen. Für einen gewissen Zeitraum sollen die Daten gespeichert werden.

Vor der Installation und Inbetriebnahme ist dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten seitens der Stadt das Konzept zur Genehmigung vorzulegen.

Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Sicherheit in der Chemnitzer Innenstadt werden unabhängig der Zeitschiene weitergeführt. Darunter fallen u.a. die mobile Wache am Stadthallenpark, der verstärkte Einsatz des Stadtordnungsdienstes in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem von der CVAG beauftragen privaten Sicherheitsdienst und die mobile Jugendarbeit. Die Videoüberwachung wird nach Installation ein weiterer Bestandteil dieser Maßnahmen sein.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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