29.03.2018
Pressemitteilung 232

Schöffenwahl in Chemnitz: Ende der Bewerbungsfrist


Bis zum 23. März konnten sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Chemnitz als Schöffen im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht oder als ehrenamtliche Richter bewerben.

Nach vorläufigem Endstand haben sich für das Erwachsenenstrafrecht ca. 750 und für das Jugendstrafrecht ca. 370 Chemnitzerinnen und Chemnitzer als Schöffen beworben.

Als ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht haben sich ca. 170 Personen aus dem Verwaltungsgerichtsbezirk beworben.

Bürgermeister Sven Schulze: „An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre Bereitschaft, das verantwortungsvolle Ehrenamt ausüben zu wollen, herzlich bedanken.“ Mit den Bewerbungen wird wie folgt weiterverfahren:

Verfahren für Schöffen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht

Alle geeigneten Bewerbungen werden auf Vorschlagslisten der Stadt Chemnitz gesetzt. Diese werden dann vom Stadtrat (Erwachsenenschöffen) bzw. Jugendhilfeausschuss (Jugendschöffen) im Juni 2018 bestätigt. Danach erfolgt die öffentliche Auslegung für eine Woche zur Einsicht. Jeder erhält so die Möglichkeit, in begründeten Fällen Einwände zu äußern.

Bis spätestens 15. August 2018 sind die Vorschlagslisten an das Amtsgericht Chemnitz zu übergeben. Am Amtsgericht wählt ein Wahlausschuss, bestehend aus einem Richter, einem Verwaltungsbeamten der Stadt sowie sieben Vertrauenspersonen aus der übergebenen Vorschlagsliste die Zahl der erforderlichen Schöffen und Hilfsschöffen für die nächste Amtsperiode aus. Der Wahlausschuss wird die Bewerber entsprechend informieren.

Verfahren für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht

Der Präsident des Verwaltungsgerichtes bestimmt die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern für die nächste Amtsperiode. Alle hierfür geeigneten Bewerbungen werden auf eine Vorschlagsliste der Stadt Chemnitz gesetzt, über die der Stadtrat im November 2018 entscheidet. Nach erfolgter Zustimmung wird die Vorschlagsliste dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Chemnitz übergeben.

Am Verwaltungsgericht wählt ein Wahlausschuss, bestehend aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen, aus der übergebenen Vorschlagsliste die Zahl der erforderlichen ehrenamtlichen Richter für die nächste Amtsperiode aus. Der Wahlausschuss wird die Bewerber entsprechend informieren.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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