Amtliche Haushaltebefragung
Mikrozensus und Arbeitskräftebefragung der Europäischen Union 2018
Wie in jedem Jahr wird auch 2018 im Freistaat Sachsen wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die jährliche amtliche Haushaltebefragung "Mikrozensus und Arbeitskräftestich-probe der Europäischen Union" auf der Grundlage des Mikrozensusgesetzes durchgeführt.
Dazu werden im Laufe des Jahres, verteilt über die einzelnen Kalenderwochen, ca. 20.000 Haushalte im Freistaat Sachsen von Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes zu ihrer Haushalts-, Familien- und Erwerbssituation befragt. Außerdem werden Fragen zur Wohnsituation und zur Nutzung des Internets gestellt. Die Erhebungsbeauftragten sind ab sofort unterwegs, um ausgewählte Haushalte in Sachsen zu interviewen.
Einbezogen werden Haushalte in Gebäuden, die nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt worden sind. Für jeden ausgewählten Haushalt besteht Auskunftspflicht.
Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes kündigen ihren Besuch schriftlich oder persönlich an und können sich selbstverständlich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes, der nur im Zusammenhang mit dem Personalausweis gilt, ausweisen.
Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes sind dem Datenschutz verpflichtet. Alle erfragten Informationen unterliegen der strengsten Geheimhaltung. Die gewonnenen Einzelangaben dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.
Die Haushalte können zwischen der Interviewerbefragung und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.
Die statistischen Ergebnisse aus den Mikrozensusbefragungen in Sachsen sind allen Interessierten über die Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes zugänglich.
Anfragen zum Mikrozensus können gerichtet werden an das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, Tel.: 03578 33-2110 oder an die Kommunale Statistikstelle im Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Chemnitz, Tel.: 0371 488-7473.