Kulturförderung: Noch Anträge für 2018 möglich
Information über die Antragstermine für Vorhaben im Jahr 2019
Für spontane Projektvorhaben stehen im zweiten Halbjahr 2018 noch Restmittel zur Kunst- und Kulturförderung zur Verfügung. Anträge können ohne Einhaltung von Fristen beim Kulturbetrieb, Bereich Kulturmanagement gestellt werden.
Für das Jahr 2019 müssen Anträge auf institutionelle Förderung und Projektförderung mehr als 2.000 Euro Antragssumme bis zum 30. Juni 2018 eingereicht werden.
Für Projekte im Jahr 2019 mit einer Antragssumme bis max. 2.000 Euro besteht noch die Möglichkeit der Antragsstellung bis spätestens zum 1. September 2018.
Antragsformulare sowie Informationen zu den konkreten Kriterien und Fördervoraussetzungen gemäß der gültigen Richtlinie können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/kultur/kulturfoerderung/index.html
Für vorrangig innovative zeitgemäße Projekte der Jugendkultur oder sich spontan entwickelnde soziokulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Projektförderung aus dem soziokulturellen Jugendfonds einzureichen. Spätestens bis zum 1. November 2018 können entsprechende Anträge für das Jahr 2019 abgegeben werden.
Antragsformulare sowie Informationen zu den Bedingungen für die Beantragung und Förderung in diesem Bereich sind in der Förderrichtlinie unter https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/kultur/kulturfoerderung/index.html zu finden.
Für den Abbau von Sanierungs- und Investitionsstau im Kulturbereich stellt der Freistaat Sachsen erneut investive Verstärkungsmittel für kulturelle Einrichtungen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme mindestens 5.000 Euro kostet. Das Land beteiligt sich an den Gesamtausgaben mit max. 50 Prozent. Mit weiteren fünf Prozent unterstützt die Stadt Chemnitz die Umsetzung des Vorhabens. Mindestens zehn Prozent muss der Antragsteller selbst aufbringen. Der Rest kann mit weiteren Eigenmitteln des Antragstellers, Spenden, Sponsoring o. ä. finanziert werden.
Kultureinrichtungen mit Investitionsbedarf, die in der Lage sind, die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, können ihren Bedarf für das Jahr 2019 bis zum 6. August 2018 im Kulturbetrieb formlos anzeigen. Dort erfolgt dann die weitere Beratung zur möglichen Antragstellung.
Über die Vergabe der Fördermittel berät der Kulturbeirat der Stadt Chemnitz. Der Kulturausschuss entscheidet abschließend auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel.
Informationen
Zu allen Fragen der Kunst- und Kulturförderung, zur Förderung von soziokulturellen Aktivitäten und investiven Maßnahmen berät der Bereich Kulturmanagement.
Eine Vereinbarung für einen persönlichen Termin kann auch gern unter kulturmanagement@stadt-chemnitz.de vorgenommen werden.
Kulturbetrieb
Kulturmanagement
Moritzstraße 20 (TIETZ)
09111 Chemnitz
Tel: 0371 488-4121 E-Mail senden