Stadtrat beschließt neue Vergnügungsteuersatzung
Tanzveranstaltungen werden nicht mehr besteuert
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die neue Vergnügungssteuersatzung beschlossen.
Um das kulturelle Leben im Stadtgebiet zu unterstützen, werden demnach Tanzveranstaltungen nicht mehr besteuert. Die neue Satzung wird nach öffentlicher Bekanntmachung am 1. Juli 2018 in Kraft treten.
Die Stadt Chemnitz erhebt seit dem Jahr 1995 Vergnügungssteuer u. a. für Veranstaltungen in Nachtlokalen, Bars, auf Spielgeräte und bislang auf Tanzveranstaltungen.
Insgesamt werden jährlich ca. 1,2 Mio. Euro als Vergnügungssteuer eingenommen, davon waren ca. 35.000 Euro aus Tanzveranstaltungen.
Die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen wurde nach der Veranstaltungsfläche in der Regel mit einem Steuersatz in Höhe von 1,50 Euro je angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche festgesetzt.