01.08.2018
Pressemitteilung 524

Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen


Hinweis des Grünflächenamts

Aufgrund der aktuellen Witterungslage mit der extremen Hitze und Trockenheit muss das Grünflächenamt darauf hinweisen, dass laut Grünanlagensatzung §3 (1) Pkt. 5 das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen ab Waldbrandwarnstufe 3 nicht mehr zulässig ist. Diese Waldbrandwarnstufe ist erreicht.

 

So dass auf den neun öffentlichen Grillflächen Festwiese im Küchwaldpark, Schloßteichinsel im Bereich des Pavillons, Uferpark, der Stadtpark/Wiese im Vogelschen Park, Wiesenareal im Stadtpark nahe des Großen Stadtparkteiches, Stadtpark/Wiesenareal am Südring, Chemnitzer Straße gegenüber Kaufland, Park Kappel, Wiesenareal am Wasserschloß Klaffenbach das Grillen untersagt ist.

 

Die Einhaltung wird kontrolliert. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

 

Ständig aktuelle Daten bezüglich der Waldbranderhalten Sie unter: www.mais.de/php/sachsenforst.php

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/