Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen
Hinweis des Grünflächenamts
Aufgrund der aktuellen Witterungslage mit der extremen Hitze und Trockenheit muss das Grünflächenamt darauf hinweisen, dass laut Grünanlagensatzung §3 (1) Pkt. 5 das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen ab Waldbrandwarnstufe 3 nicht mehr zulässig ist. Diese Waldbrandwarnstufe ist erreicht.
So dass auf den neun öffentlichen Grillflächen Festwiese im Küchwaldpark, Schloßteichinsel im Bereich des Pavillons, Uferpark, der Stadtpark/Wiese im Vogelschen Park, Wiesenareal im Stadtpark nahe des Großen Stadtparkteiches, Stadtpark/Wiesenareal am Südring, Chemnitzer Straße gegenüber Kaufland, Park Kappel, Wiesenareal am Wasserschloß Klaffenbach das Grillen untersagt ist.
Die Einhaltung wird kontrolliert. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Ständig aktuelle Daten bezüglich der Waldbranderhalten Sie unter: www.mais.de/php/sachsenforst.php