01.10.2018
Pressemitteilung 690

Videoüberwachung in der Chemnitzer Innenstadt beginnt


Die Videoüberwachungsanlage in der Chemnitzer Innenstadt geht heute in den Regelbetrieb. Darüber haben heute die beteiligten Projektpartner – die Stadt Chemnitz, die Polizeidirektion Chemnitz und die CVAG – informiert.


Danach sind heute 25 der 29 hochauflösenden Kameras im Außenbereich und zwei im Mobilitätszentrum der CVAG in Betrieb genommen worden. Die vier Kameras im Umfeld der Galerie Roter Turm werden voraussichtlich im Laufe des Monats in Betrieb gehen.


Die Videoüberwachung im Innenstadtbereich dient zur Prävention und Gefahrenabwehr. Mit der Videoüberwachung sollen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindert werden. Im Bedarfsfall dienen die Videoaufzeichnungen bei erfolgten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten der objektiven Beweissicherung und Strafverfolgung. Seitens der Stadtverwaltung erfolgt die Videoüberwachung mit den Zielen des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Belästigungen, Bekämpfung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Schutz vor Vandalismus und Verunreinigungen sowie der Durchsetzung des Glasflaschen- und Alkoholverbotes auf den videoüberwachten Flächen.


Mit der Installation der Videotechnik werden in der Innenstadt folgende Bereiche überwacht:

  • der Eingangsbereich der Stadthalle,
  • der Park Am Roten Turm,
  • die Haltestellen und Gleisbereiche auf der Straße der Nationen zwischen Brückenstraße und Rathausstraße,
  • die Zentralhaltestelle (Rathausstraße),
  • die Haltestellen und Gleisbereiche auf der Bahnhofstraße zwischen der Straße Am Rathaus und dem Johannisplatz und auf der Bahnhofstraße zwischen Reitbahnstraße und Zschopauer Straße,
  • die Fläche vor dem Kulturkaufhaus „Das TIETZ“ in Richtung Reitbahnstraße,
  • der Haltestellen- und Gleisbereich auf der Reitbahnstraße zwischen Bahnhofstraße und Moritzstraße

Passanten werden durch die entsprechende Beschilderung auf die überwachten Bereiche aufmerksam gemacht. Die Datenschutzfolgeabschätzung ist erstellt. Die Hinweise des sächsischen Datenschutzbeauftragten, der von Beginn an in die Konzeption einbezogen wurde, sind berücksichtigt.


Die Projektpartner Stadt Chemnitz, CVAG und C³ erhalten als Live-Bild-Nutzer dabei nur Zugriff auf die ihm gehörenden Flächen. Das heißt auch nur Zugriff auf diese jeweiligen Kameras bzw. nur entsprechende Bildausschnitte der Kameras. Der Polizeidirektion Chemnitz wird der Zugriff auf alle Live-Bilder gegeben. Das Ordnungsamt und die Polizeidirektion Chemnitz erhalten darüber hinaus Anlass bezogen im Zusammenhang mit der Anzeige und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten die Rechte zum Datenzugriff auf das gesamte Bildmaterial aller im Zusammenhang mit der Konzeption Videoüberwachung installierten Videokameras. Die gespeicherten Daten werden spätestens nach zehn Tagen automatisch gelöscht oder die notwendigen Daten werden innerhalb dieser Frist mit einer Strafanzeige an die Polizeidirektion oder eine andere Strafverfolgungsbehörde übergeben oder innerhalb dieser Frist an die Stadt Chemnitz zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.


Für die Stadt Chemnitz wertet die Aufnahmen das Ordnungsamt aus. In der bis Ende Oktober eingerichteten Einsatzkoordinierungsstelle werden neben der Videoüberwachung zukünftig auch die Außendiensteinsätze der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes, der Verkehrsüberwachung, des ruhenden Verkehrs und der zentralen Ermittlungsdienste gesteuert.


Weitere Informationen, Fragen und Antworten

Erklärfilm

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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