Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung Chemnitz 2025 wird ergänzt
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Nachtrag und Ergänzungen zur bereits beschlossenen Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung Chemnitz 2025 (FSEP) beschlossen. Die Aufnahme in der Sportentwicklungsplanung ist Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln. Die kommunalen Zuschüsse der Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Folgende Vorhaben sind nachträglich aufgenommen bzw. ergänzt worden:
- Aufnahme der vorhandenen Sportanlage Bogensport (Bogensportclub Chemnitz-Rabenstein e. V.) sowie der Maßnahme „Umbau einer Landwirtschaftshalle zur Trainingshalle“ in die Handlungsempfehlungen der FSEP.
- Zusätzlich wurden mit
- dem geplanten Neubau einer Zweifeldsporthalle durch den Eubaer SV 92 e. V.,
- der geplanten Errichtung eines Kunstrasenplatzes für die Sportart Hockey des Postsportvereins Chemnitz e. V. und der
- Errichtung eines Cricket-Platzes durch die USG Chemnitz e. V.
weitere Standorte in die FSEP und deren Handlungsempfehlung eingeordnet.
- Weiterhin zeigt die Entwicklung der Skater-Sportarten eine wachsende Nachfrage, die im gegenwärtigen Mietobjekt nicht zu decken ist. Dieser Bedarf wurde ebenfalls mit dem Beschluss in die fortgeschriebene Sportentwicklungsplanung aufgenommen, um perspektivisch entsprechende Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Die Sportentwicklungsplanung und deren Fortschreibung sowie Ergänzung stellt einen inhaltlichen Handlungsrahmen und Leitfaden dar. Die Umsetzung der darin aufgezeigten Maßnahmen steht stets unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel, wobei der finanzielle Handlungsrahmen begrenzt ist und somit Maßnahmen nicht gleichzeitig realisiert werden können.
Mit der Aufnahme dieser Sportstättenstandorte und deren perspektivisch geplanten Vorhaben in die FSEP begründet sich kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der o. g. Projekte ist neben der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel die Prüfung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit.