26.04.2019
Pressemitteilung 276

Maifeuer zur Walpurgisnacht in Chemnitz


16 gestellte Anträge von Vereinen, Veranstaltern und Privatpersonen zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers in der Walpurgisnacht, am Vorabend des 1. Mai, wurden in diesem Jahr durch das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz genehmigt.

Genehmigte Feuer lodern in Chemnitz u. a. an den nachfolgend aufgelisteten Orten. (Die Auflistung beinhaltet nur die Veranstaltungsorte der Antragsteller, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben.)

 

  • Hartmann-Platz von 18 bis 23 Uhr
  • Goetheweg 58-60/Ecke Rabensteiner Straße (Röhrsdorf) von 19.30 bis 24 Uhr
  • Kreisigstraße gegenüber der Eselsbrücke in Rabenstein von 18 bis 24 Uhr
  • Schulberg 5 in Glösa von 20 bis 24 Uhr
  • Aussichtspunkt an der Pappel (Einsiedel) von 20 bis 24 Uhr
  • Kirchweg (Euba) von 21 bis 24 Uhr
  • Steinwiese 95, Bauhof des Kleingartenvereins Volksgesundheit von 18 bis 23 Uhr
  • An der Walzenmühle/Ecke Eigenhufe (Erfenschlag) von 20 bis 24 Uhr
  • Feldstraße 44a (Grüna) von 19.30 bis 24 Uhr


Die Veranstalter werden zudem darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Trockenheit entsprechende Einzelfallregelungen geben kann, wie z.B. die Größe des Feuers zu reduzieren.

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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