03.05.2019
Pressemitteilung 290

Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019


Wahlbenachrichtigungen bis 4. Mai zugestellt – Briefwahl beginnt

Bis zum 4. Mai werden die Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 an alle Wahlberechtigten zugesendet.

Mit der Wahlbenachrichtigung bekommt jeder Wahlberechtigte auch Antrags-Unterlagen für eine mögliche Briefwahl im Vorfeld. Alternativ kann hierfür auch der Online-Wahlschein-Antrag verwendet werden.

Auf den eingereichten Antrag hin erhält der betreffende Wahlberechtigte dann einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Die Briefwahl ist kostenfrei mit der Deutschen Post AG an die aufgedruckte Adresse möglich. Der vollständige Wahlbrief muss bis spätestens am 26. Mai 2019, 18 Uhr in Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz vorliegen.


Briefwahlstelle ab Montag, dem 6. Mai, geöffnet

Die Briefwahlstelle im Rathaus, Markt 1, ist ab Montag, dem 6. Mai, geöffnet.
Hier besteht zudem die Möglichkeit, bereits per Sofortwahl vor dem Wahltag zu wählen.

Öffnungszeiten:

  • Montag und Mittwoch             8.30 bis 16 Uhr,
  • Dienstag und Donnerstag      8.30 bis 18 Uhr,
  • Freitag                                    8.30 bis 12 Uhr,
  • am Freitag, 24. Mai                8.30 bis 18 Uhr

Für die Sofortwahl muss unbedingt der Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) und der Personalausweis bzw. der
Reisepass mitgebracht werden. Dann erhält der Wähler den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen und kann auch sofort vor Ort in der Briefwahlstelle wählen.


Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Für die die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 erhält jeder Wahlberechtigte zwei Wahlscheine, einen für die Europawahl und einen (gemeinsamen) Wahlschein für alle Kommunalwahlen (Stadtratswahl, Ortschaftsratswahl).

Ein Wahlschein berechtigt auch zum Aufsuchen eines Wahlraumes zur Stimmabgabe am 26. Mai 2019.

Wahlscheine für die Europawahl gelten in jedem Wahlraum der Stadt Chemnitz.

Wahlscheine, die nur für die Stadtratswahl gelten, sind nur in dem Wahlkreis gültig, für den sie ausgestellt wurden (ist auf dem Wahlschein aufgedruckt).

Wahlscheine für Stadtrats- und Ortschaftsratswahl gelten in den Wahlräumen innerhalb der betreffenden Ortschaft.

Eine Übersicht der barrierefrei erreichbaren Wahlräume ist HIER bereitgestellt.


Weiterführende Informationen können der Wahlbenachrichtigung oder auch HIER entnommen werden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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