Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 1
Beantragung von Fördermitteln noch bis 14. Juni einreichen
Gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie anerkannte Religionsgemeinschaften und Einrichtungen von Kunst und Kultur können eine Projektförderung über die Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 1 bei der SAB beantragen.
Förderfähig sind Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer selbstbestimmten und aktiven Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, der interkulturellen Öffnung in Organisationen sowie dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit dienen.
Die Antragsfrist bei der SAB für Projekte, die ab 1. Januar 2020 beginnen sollen, ist der
31. Juli 2019.
Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Kommune beizufügen. Dafür muss der vollständige und unterzeichnete Projektantrag bis zum 14. Juni 2019 bei der Stadt Chemnitz, Sozialamt, Bahnhofstraße 54 a, 09111 Chemnitz, eingereicht werden.
Alle Unterlagen zur Antragstellung sind zu finden unter: www.sab.sachsen.de
Dort können auch Hinweise zur Konzeptstruktur heruntergeladen werden.