Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021
Am 27. und 28. August 2019, jeweils von 14 bis 18 Uhr, an der gewünschten kommunalen Grundschule
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 schulpflichtig. Die Anmeldung findet am 27. und 28. August 2019, jeweils von 14 bis 18 Uhr, an der gewünschten kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk statt. Die derzeit gültige Satzung der Stadt Chemnitz zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen ist hier einsehbar.
Neu: Möchten Eltern ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden, ist dies bis zum 15. September 2019 einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk schriftlich mitzuteilen. Die Anmeldetermine für die Grundschulen in freier Trägerschaft sind dort zu erfragen.
Zur Anmeldung genügt die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, der die folgenden Dokumente vorlegen muss:
• vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (hier abrufbar)
• Personalausweis des anmeldenden Elternteils
• Geburtsurkunde des Schulanfängers
• bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis erforderlich
Zu beachten ist die baubedingte Auslagerung der Heinrich-Heine-Grundschule an den Standort Comeniusstraße 1 ab Schuljahresbeginn 2019/2020. Hier erfolgt die Anmeldung im Gebäude Comeniusstraße 1.
Weitere Hinweise:
Aktuelle Schulwegpläne mit Empfehlungen für einen sicheren Schulweg sowie Hinweise auf vorhandene Gefahrenstellen sind ebenfalls unter hier abrufbar. Auch die Grundschulsuche kann unter hier durch die Eingabe der Wohnanschrift vereinfacht werden. Weitere Fragen werden unter der Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 18 Uhr, gern beantwortet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn man sich an diesen beiden Tagen nicht meldet?
Eltern, die den Termin zur Schulanmeldung nicht wahrnehmen können, wenden sich bitte an die Wunsch-Grundschule im zuständigen Schulbezirk und vereinbaren dort einen anderen Termin.
Kann ich z.B. als Bewohner des Kaßberges mein Kind auch in Schönau anmelden?
Bei einem Einschulungswunsch außerhalb des Schulbezirkes ist nach der Anmeldung an einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk ein formloser, jedoch begründeter, Ausnahmeantrag bis spätestens 15. Februar 2020 an der gewünschten Grundschule zu stellen.
Muss eine Einverständniserklärung des anderen, nicht anwesenden Elternteils, vorliegen?
Das Anmeldeformular ist, sofern das gemeinsame Sorgerecht besteht, zwingend von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber erforderlich.