26.06.2019
Pressemitteilung 433

Gebührenerlass für Außengastronomie und öffentliche Veranstaltungen


Die rückwirkende Gebührenerstattung für nichtkommerzielle Veranstaltungen und Außengastronomie, die der Stadtrat im April und im Mai beschlossen hatte, ist für die Betroffenen nicht mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verbunden.

Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig hat entschieden, dass die in der jüngsten Stadtratssitzung getroffene Zusage der Bürgermeister entsprechend umgesetzt wird.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung im April beschlossen, innerstädtische Flächen für Außengastronomie und öffentliche Veranstaltungen zur Belebung der Innenstadt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das heißt, die Gebühren für die Sondernutzung werden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Oktober 2019 erlassen.

In seiner Mai-Sitzung hatte der Stadtrat weiterhin beschlossen, den Gebührenerlass auf das gesamte Stadtgebiet zur erweitern. In der diesbezüglichen Debatte wurde thematisiert, dass auch die Verwaltungsgebühren erlassen und bereits gezahlte Gebühren zurückgezahlt werden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/