18.07.2019
Pressemitteilung 468

Kulturförderung: Antragstermine für Vorhaben im Jahr 2020


Kunst- und Kulturförderung
Für das Jahr 2020 können noch bis zum Stichtag 1. September 2019 Kulturförderanträge mit einer Antragssumme bis maximal 2.000 Euro im Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz eingereicht werden. Antragsformulare sowie Informationen zu den konkreten Kriterien und Fördervoraussetzungen gemäß der gültigen Richtlinie können unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/kultur/kulturfoerderung/index.html

 

Soziokultureller Jugendfonds
Für vorrangig innovative zeitgemäße Projekte der Jugendkultur oder sich spontan entwickelnde soziokulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Projektförderung aus dem soziokulturellen Jugendfonds einzureichen. Spätestens bis zum 1. November 2019 können entsprechende Anträge für das Jahr 2020 abgegeben werden. Die Förderrichtlinie gibt Auskunft zu den Bedingungen für die Beantragung und Förderung in diesem Bereich. Anträge sind ebenfalls hier zu finden:

https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/kultur/kulturfoerderung/index.html

 

Achtung: Für den Soziokulturellen Jugendfonds sind noch spontane Anträge für das laufende Jahr 2019 möglich. Es stehen Restmittel in Höhe von ca. 2.000 Euro zur Verfügung. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Kulturbetriebs gern zur Verfügung.


Investive Verstärkungsmittel
Für den Abbau von Sanierungs- und Investitionsstau im Kulturbereich stellt der Freistaat Sachsen erneut investive Verstärkungsmittel für kulturelle Einrichtungen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme mindestens 5.000 Euro kostet. Das
Land beteiligt sich an den Gesamtausgaben mit maximal 50 Prozent. Mit weiteren 5 Prozent bekundet die Stadt Chemnitz ihr Interesse an der Umsetzung des Vorhabens. Mindestens 10 Prozent muss der Antragsteller selbst aufbringen. Der Rest kann mit weiteren Eigenmitteln des Antragstellers, Spenden, Sponsoring o. ä. finanziert werden. Kultureinrichtungen mit Investitionsbedarf, die in der Lage sind, die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, können ihren Bedarf für das Jahr 2020 bis zum 16. August 2019 im Kulturbetrieb formlos anzeigen. Dort erfolgt dann die weitere Beratung zur möglichen Antragstellung.


Beratung und Rückfragen:
Zu allen Fragen der Kunst- und Kulturförderung der Stadt Chemnitz, zur Förderung von soziokulturellen Aktivitäten und investiven Maßnahmen im Kulturbereich berät der Bereich Kulturmanagement unter Tel.: 0371 488-4121, Sitz Moritzstraße 20 (TIETZ), 09111 Chemnitz.


Eine Vereinbarung für einen persönlichen Termin kann auch gern unter kulturmanagement@stadt-chemnitz.de vorgenommen werden.


Über die Vergabe der Fördermittel für das Jahr 2020 berät der Kulturbeirat der Stadt Chemnitz. Der Kulturausschuss entscheidet abschließend auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel im Budget Kulturförderung.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/