Baumfällungen und Baumpflegemaßnahmen im III. und IV. Quartal 2019
Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurde festgestellt, dass an den im Anhang aufgelisteten Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht. Die Fäll- und Schnittmaßnahmen werden ab Mitte September bis Ende Dezember 2019 ausgeführt.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Das Holz der gefällten Bäume wird Eigentum der mit der Baumfällung beauftragten Firma.
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Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz