Weihnachtsfrieden
In der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis 1. Januar 2020 wird grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung droht.
Durch den Stadtkämmerer Sven Schulze wurde auch in diesem Jahr veranlasst, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden.
Damit gibt es ebenso wie in den Vorjahren den sogenannten „Weihnachtsfrieden“.
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Pressestelle Stadt Chemnitz