Viadukt Oberrabenstein wird instand gesetzt
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, das Viadukt in Oberrabenstein instand zu setzen.
Das Viadukt, das zurzeit als Fußgängerbrücke und Wanderweg genutzt wird, befindet sich in einem nicht ausreichenden Zustand. Der Stadt Chemnitz obliegt die Verkehrssicherungspflicht des Viaduktes.
2009/2010 war das hintere Widerlager zwar instand gesetzt worden. Am übrigen Bauwerk sind aber bislang keinerlei Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt. Nach 122 Jahren Standzeit sind insbesondere am Stahlfachwerk entsprechende Maßnahmen dringend notwendig.
Die Bauwerksuntersuchung im April 2017 ergab, dass alle Bauteile durch den praktisch nicht mehr vorhandenen Korrosionsschutz angerostet, zum Teil fast durchgerostet sind.
Auch die Brüstungs- und Gesimssteine sind geschädigt und verwittert. Einige Steine sind lose bzw. fehlen.
Beim Stahlfachwerk sollen die stark geschädigten Bauteile ausgetauscht werden, die anderen Bauteile werden abgestrahlt. Danach erhält das Stahlfachwerk einen neuen Korrosionsschutz.
Hierfür ist es erforderlich, das Hängegerüst zum Schutz der Umwelt vollständig zu umhausen. Der Straßenverkehr unterhalb der Brücke bleibt somit weitestgehend unbeeinträchtigt.
Neben der touristischen Bedeutung des Bauwerkes hat es eine wesentliche Bedeutung als technisches Denkmal, daher muss es in seiner ursprünglichen Substanz erhalten werden.
Künftig soll das Viadukt auch für Radfahrer nutzbar sein, die Nutzbreite wird demnach mit 3 Metern und die Höhe der Geländer mit 1,30 Metern geplant. Die derzeitige Höhe der Geländer ist hierfür nicht zulässig.
Des Weiteren ist geplant, das Bauwerk künftig bei Dunkelheit von vier LED-Strahlern zu beleuchten, um es touristisch attraktiver zu machen.
Die Baumaßnahme soll im Juni 2020 beginnen und nach einer Bauzeit von ca. 18 Monaten voraussichtlich im November 2021 abgeschlossen sein. Die Arbeiten sollen auch im Winter fortgesetzt werden.
Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 1,89 Mio. Euro. Das Land Sachsen stellt hierfür einen Festzuschuss in Höhe von 1,5 Mio. Euro aus dem ehemaligen DDR-Parteienvermögen zur Verfügung.