Baumfällung und Baumpflegearbeiten
Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurde festgestellt, dass an den in der Anlage aufgelisteten Bäumen Handlungsbedarf besteht.
Die Baumpflegearbeiten werden bis Ende Februar 2020 ausgeführt. Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Außerdem haben die Baumkontrollen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ergeben, dass an einem Baum an der „Winterlindenallee Röhrsdorf“ umgehender Handlungsbedarf besteht. Wegen einer Stammfäule steht dieser Baum bereits seit längerem unter verstärkter Beobachtung. Nun wurde durch einen externen Sachverständigen im Bereich eines Zwiesels der Fortschritt der Stammfäule als akutes Standsicherheitsrisiko diagnostiziert. Diese Baumfällung muss umgehend durchgeführt werden.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchG dar.