Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht
Die Wahlbehörde der Stadt bittet Chemnitzerinnen und Chemnitzer um Beteiligung als ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Durchführung der Oberbürgermeisterwahl 2020. Diese findet am 14. Juni 2020 statt. Falls kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wird am 5. Juli 2020 ein zweiter Wahlgang durchgeführt.
Wer kann Wahlhelfer sein und was hat ein Wahlhelfer zu tun? Für die ordnungsgemäße Durchführung der Oberbürgermeisterwahl am 14. Juni 2020 und für den etwaigen zweiten Wahlgang am 5. Juli 2020 wird für jeden der 143 allgemeinen Wahlbezirke und 30 Briefwahlvorstände ein Wahlvorstand gebildet, der den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahlobjekt am Wahlsonntag sicherstellt. Wahlhelfer können alle Personen sein, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in Chemnitz gemeldet sind, deutsche Bürger oder Bürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Tätigkeit am Wahltag: Die Wahlräume sind am Wahltag jeweils in der Zeit von
8 bis 18 Uhr geöffnet. Um spätestens 7.30 Uhr treffen sich die Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahlraum, sofern kein anderer Zeitpunkt vom Wahlvorsteher festgelegt wurde. Sie erhalten eine kurze Einweisung in ihre Aufgaben und es erfolgt die Einteilung der Einsatz- und Pausenzeiten, so dass sich ein Einsatz im Allgemeinen nicht über den ganzen Tag erstrecken wird. Gegen 17.30 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand zur Vorbereitung und Durchführung der Ergebnisermittlung wieder im Wahlraum. Nach der Ergebnisermittlung ist der Einsatz beendet.
Einsatzentschädigung: Die Entschädigung für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist in der „Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer bei Wahlen und Entscheiden“ vom 29. August 2017 geregelt. Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand wird demnach pro Wahleinsatz ein Erfrischungsgeld entsprechend nachstehender Übersicht gezahlt.
Funktion | Allgemeine Wahlvorstände | Briefwahlvorstände |
---|---|---|
Wahlvorsteher/-in | 50 Euro | 45 Euro |
Stellvertreter/-in | 40 Euro | 35 Euro |
Beisitzer | 35 Euro | 30 Euro |
Wo und bis wann können Sie sich als Wahlhelfer melden? Interessierte, die durch ihre Mitarbeit in einem Wahlvorstand die Wahlen unterstützen möchten, senden ihre Bereitschaftserklärung bitte bis zum 14. April 2020 per Post an:
Stadt Chemnitz
Wahlbehörde
09106 Chemnitz
Die Bereitschaftserklärung kann auch per Fax (0371 488-1896) oder per E-Mail wahlhelfer@stadt-chemnitz.de an die Wahlbehörde geschickt werden. Sie kann auch im Rathaus (Markt 1), im Bürgerhaus am Wall (Düsseldorfer Platz 1), im Moritzhof (Bahnhofstraße 53) sowie im Neuen Technischen Rathaus (Friedensplatz 1) jeweils an den dortigen Informationsschaltern, in den Bürgerservicestellen bzw. in der Wahlbehörde (Bahnhofstraße 53) abgegeben werden.
Hinweise zum Wahleinsatz: Die eingesetzten Wahlhelfer erhalten ca. vier Wochen vor der Oberbürgermeisterwahl ein Berufungsschreiben. Mit gleicher Post werden auch die Berufungsschreiben für einen etwaigen zweiten Wahlgang versandt. Auch wenn zunächst kein Berufungsschreiben eingegangen ist, kann es trotzdem sein, dass die Unterstützung benötigt wird. Die Festlegung des Einsatzes kann noch bis zum Freitag vor dem jeweiligen Wahltag operativ erfolgen.
Kontakt: Fragen zum Einsatz sind bei der Wahlbehörde der Stadt unter 0371/488 7473 oder per E-Mail an wahlhelfer@stadtchemnitz.de oder unter der Behördenrufnummer 115 erhältlich.