02.03.2020
Pressemitteilung 140

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht


Die Wahlbehörde der Stadt bittet Chemnitzerinnen und Chemnitzer um Beteiligung als ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Durchführung der Oberbürgermeisterwahl 2020. Diese findet am 14. Juni 2020 statt. Falls kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wird am 5. Juli 2020 ein zweiter Wahlgang durchgeführt.

Wer kann Wahlhelfer sein und was hat ein Wahlhelfer zu tun? Für die ordnungsgemäße Durchführung der Oberbürgermeisterwahl am 14. Juni 2020 und für den etwaigen zweiten Wahlgang am 5. Juli 2020 wird für jeden der 143 allgemeinen Wahlbezirke und 30 Briefwahlvorstände ein Wahlvorstand gebildet, der den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahlobjekt am Wahlsonntag sicherstellt. Wahlhelfer können alle Personen sein, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in Chemnitz gemeldet sind, deutsche Bürger oder Bürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Zur Tätigkeit am Wahltag: Die Wahlräume sind am Wahltag jeweils in der Zeit von
8 bis 18 Uhr geöffnet. Um spätestens 7.30 Uhr treffen sich die Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahlraum, sofern kein anderer Zeitpunkt vom Wahlvorsteher festgelegt wurde. Sie erhalten eine kurze Einweisung in ihre Aufgaben und es erfolgt die Einteilung der Einsatz- und Pausenzeiten, so dass sich ein Einsatz im Allgemeinen nicht über den ganzen Tag erstrecken wird. Gegen 17.30 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand zur Vorbereitung und Durchführung der Ergebnisermittlung wieder im Wahlraum. Nach der Ergebnisermittlung ist der Einsatz beendet.

Einsatzentschädigung: Die Entschädigung für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist in der „Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer bei Wahlen und Entscheiden“ vom 29. August 2017 geregelt. Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand wird demnach pro Wahleinsatz ein Erfrischungsgeld entsprechend nachstehender Übersicht gezahlt.

 

 

FunktionAllgemeine WahlvorständeBriefwahlvorstände
Wahlvorsteher/-in50 Euro45 Euro
Stellvertreter/-in40 Euro35 Euro
Beisitzer35 Euro30 Euro

Wo und bis wann können Sie sich als Wahlhelfer melden? Interessierte, die durch ihre Mitarbeit in einem Wahlvorstand die Wahlen unterstützen möchten, senden ihre Bereitschaftserklärung bitte bis zum 14. April 2020 per Post an:
Stadt Chemnitz
Wahlbehörde
09106 Chemnitz

Die Bereitschaftserklärung kann auch per Fax (0371 488-1896) oder per E-Mail wahlhelfer@stadt-chemnitz.de an die Wahlbehörde geschickt werden. Sie kann auch im Rathaus (Markt 1), im Bürgerhaus am Wall (Düsseldorfer Platz 1), im Moritzhof (Bahnhofstraße 53) sowie im Neuen Technischen Rathaus (Friedensplatz 1) jeweils an den dortigen Informationsschaltern, in den Bürgerservicestellen bzw. in der Wahlbehörde (Bahnhofstraße 53) abgegeben werden.

Hinweise zum Wahleinsatz: Die eingesetzten Wahlhelfer erhalten ca. vier Wochen vor der Oberbürgermeisterwahl ein Berufungsschreiben. Mit gleicher Post werden auch die Berufungsschreiben für einen etwaigen zweiten Wahlgang versandt. Auch wenn zunächst kein Berufungsschreiben eingegangen ist, kann es trotzdem sein, dass die Unterstützung benötigt wird. Die Festlegung  des Einsatzes kann noch bis zum Freitag vor dem jeweiligen Wahltag operativ erfolgen.

Kontakt: Fragen zum Einsatz sind bei der Wahlbehörde der Stadt unter 0371/488 7473 oder per E-Mail an wahlhelfer@stadtchemnitz.de oder unter der Behördenrufnummer 115 erhältlich.

 

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/