Städtische Musikschule informiert
Hinweise zur Schließung der Städtischen Musikschule wegen Corona
Gebühren
Für die Zeit der angeordneten Schließung werden keine Unterrichtsgebühren fällig. Diese werden anteilig reduziert. Alle Nutzer der Musikschule erhalten einen geänderten Gebührenbescheid, in dem die Reduzierung und die zu zahlenden Gebühren ersichtlich sein wird. Wann dieser versendet wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Bis zur Versendung der neuen Gebührenbescheide findet kein SEPA-Lastschrifteinzug statt. Dieser wurde erstmals zur Fälligkeit 30. März 2020 ausgesetzt. Auch Überweisungen müssen nicht erfolgen.
Entgelte für geliehene Instrumente
Die Entgelte für geliehene Instrumente werden nicht reduziert, da sich an dem Leihverhältnis nichts geändert hat, die entliehenen Instrumente sich weiterhin im Besitz des jeweiligen Entleihers befinden und genutzt werden können.
Online-Unterricht
Online-Unterricht ist bedingt möglich. Bei Interesse sind die Musikschüler gebeten, in Kontakt zu ihren jeweiligen Lehrkräften zu treten.
Weitere Anliegen
Da die Stadtverwaltung Chemnitz und somit auch die städtische Musikschule derzeit eingeschränkt erreichbar ist, können etwaige Anliegen zurzeit nicht unverzüglich bearbeitet werden. Bei der späteren Bearbeitung wird aber das Eingangsdatum beachtet werden.
Allgemeine Angaben
In der Städtische Musikschule Chemnitz sind derzeit ca. 2.500 Schüler angemeldet. Unterrichtet werden sie von 16 festangestellten und 85 freischaffenden Pädagogen in Einzelunterricht, sowie in Gruppen und Ensembles.