Bekämpfung von invasiven Neophyten
Umweltamt bittet auch dieses Jahr um Mithilfe
Foto: K. Spitzner / Untere Naturschutzbehörde / Umweltamt
Pflanzenarten, die erst nach dem Mittelalter in Mitteleuropa eingewandert sind oder eingeführt wurden, werden als Neophyten (neue Pflanzen) bezeichnet. Einige von ihnen vermehren sich ungehindert. Dadurch verdrängen sie die einheimische natürliche Vegetation und bilden Reinbestände. Dazu zählen bei uns insbesondere der Riesenbärenklau, die Japanischen Knötericharten und das Drüsige Springkraut, die deshalb auch als invasive Neophyten bezeichnet werden.
In den Schutzgebieten, in denen noch natürliche Pflanzengesellschaften bzw. naturnahe Vegetation anzutreffen sind, werden im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde alle diese invasiven Neophyten bekämpft. Der Riesenbärenklau nimmt unter den invasiven Pflanzenarten eine Sonderstellung ein, da er nicht nur zu Verdrängungseffekten in der Natur führt, sondern durch seinen Pflanzensaft auch die menschliche Gesundheit gefährdet. Er stammt ursprünglich aus dem Kaukasus, wurde nach heutiger Kenntnis 1817 nach England eingeführt und hat sich seitdem über fast ganz Europa ausgebreitet.
In der hiesigen Region keimt er im April bis Mai, stellt sich dann einige Jahre als Rosettenpflanze dar und erreicht erst mit der Blütenbildung seine volle Größe von bis zu vier Metern Höhe. Die weißlichen Blütendolden enthalten mehrere zehntausend Samen, die nach Reifung ausfallen und durch Wasser, Wind und Bodenbewegungen verbreitet werden. Der Riesenbärenklau verfügt gegenüber heimischen Hochstauden über eine überlegene Vermehrungsstrategie und hat hier keine natürlichen Feinde, die ihn in Schach halten. So bildet er schnell Reinbestände, verdrängt die heimische Vegetation und kann in kürzester Zeit neue Standorte besiedeln.
Der Pflanzensaft des Riesenbärenklaus enthält Furanocumarine, die in Verbindung mit Sonneneinstrahlung zu schweren Hautverbrennungen führen können. Hiervon sind besonders spielende Kinder betroffen.
Wegen der Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Verdrängung der heimischen Vegetation hat sich die Stadt Chemnitz entschlossen, den Riesenbärenklau überall in der Stadt zu bekämpfen. Hierfür ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich.
Aufmerksame Bürger sind aufgerufen, ihre Beobachtungen von Riesenbärenklauvorkommen über die Behördenrufnummer 115 zu melden. Der jeweilige Flurstückseigentümer erhält dann vom Umweltamt die Aufforderung, den Riesenbärenklau in einer angemessenen Frist fachgerecht zu beseitigen. Dazu sind Blüten- und Samenstände über einen Neophytencontainer auf dem Wertstoffhof Weißer Weg zu entsorgen, während die restlichen Pflanzenteile inkl. des Rhizoms vor Ort zur Austrocknung belassen werden können.
Für Standortmeldungen mit genauen Angaben zu Ort und Anzahl ist die Untere Naturschutzbehörde per Telefon 0371 488 36 - 02, oder -03, sowie der verantwortliche Mitarbeiter für Biotopschutz/Naturschutzdienst, auch für fachliche Fragen zur Beseitigung, direkt unter 0371 488 3644 zu kontaktieren.