Baumfällungen im Verkehrsgrün der Chemnitzer Stadtgebiete Nord und Südost im II. und III. Quartal 2020
Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurde festgestellt, dass an den im den folgenden Links aufgelisteten Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht. Die Baumfällungen werden ab Ende Mai bis Ende Juli 2020 ausgeführt.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach § 39 BNatSchG oder § 25 SächsNatSchG dar.
Das Holz der gefällten Bäume wird Eigentum der mit der Baumfällung beauftragten Firma.
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Pressestelle Stadt Chemnitz