Betreuung im Frühhort nur eingeschränkt möglich
Aufgrund vieler Anfragen, informiert das Jugendamt zur Betreuung von Grundschulkindern im Frühhort, die durch die coronabedingten Auflagen der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen nur eingeschränkt angeboten werden kann.
Derzeit wird an individuellen Lösungen gearbeitet. Auch Einzelabsprachen zwischen konkreten Schulen und Horten sind nicht ausgeschlossen und laufen bereits.
Eine Durchmischung der Kinder ist nach den strengen Hygienevorschriften auch in den Früh- und Spätdienstzeiten nicht möglich. Dies stellt die Einrichtungen vor enorme Herausforderungen.
Da die Kinder in ihren festgelegten Gruppen betreut werden müssen, ist auch eine Unterstützung durch andere Einrichtungen nicht möglich.
Am Montag, 18. Mai, bringen betroffene Eltern ihre Kinder zu den von der Grundschule bekannt gegebenen Zeiten in die Schule. Dort erfahren sie vor Ort, ob ein Frühhortangebot für die folgenden Tage geschaffen werden konnte.