Sanierung der Synagoge
Außerplanmäßige Mittel an Jüdische Gemeinde Chemnitz
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Jüdische Gemeinde Chemnitz mit 300.000 Euro für den dritten Bauabschnitt der Sanierung der Synagoge zu unterstützen.
An der im Mai 2020 eröffneten Synagoge wurden 2015 erhebliche Feuchtigkeitsschäden festgestellt. Im Zuge einer Objektanalyse ergaben sich erhebliche Sanierungsbedarfe am gesamten Gebäude. Der Stadtrat hatte 2015 zugestimmt, die Jüdische Gemeinde bei der Sanierung der Synagoge zu unterstützen. Bis 2017 wurden insgesamt 595.000 Euro an investiven Zuschüssen an die Jüdische Gemeinde bezahlt.
Die Sanierung der Synagoge erfolgt in drei Bauabschnitten. Die Umsetzung der Bauabschnitte I und II hatte bereits erhebliche Mehrbedarfe verursacht, die die Jüdische Gemeinde nicht allein tragen konnte. Die Stadt Chemnitz unterstützt die Jüdische Gemeinde nunmehr erneut und beteiligt sich damit an ca. der Hälfte der Kosten für den Bauabschnitt III.
Dieser umfasst die Sanierung der Mikwe, die Balkonsanierung inklusive. Entwässerung und Betonsanierung, Malerarbeiten, Instandsetzung des Wasserbeckens vor der Synagoge, die Schadensbeseitigung an der Elektroanlage, die Sanierung des Flachdaches oberhalb des Verwaltungsbereiches, Überprüfung der Lüftungsanlage und eventuell Reparaturarbeiten sowie Gerüstarbeiten.
Die außerplanmäßigen Mittel stehen durch Mehrertäge aus den allgemeinen und investiven Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2020 bereit, die die Stadt Chemnitz vom Land Sachsen erhalten hat. Die Einplanung der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2020 war aufgrund der Zweijahresplanung bereits im Jahr 2018 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt waren die wirtschaftliche Lage, die Einwohnerentwicklung und die Steuerkraft der Stadt Chemnitz sowie die Gesamteinnahmen noch nicht genau einschätzbar.
Zudem wurde die sogenannten Schlüsselmasse des Freistaates gegenüber 2019 aus der Abrechnung des Jahres 2018 aufgestockt. Die Schlüsselmasse dient als Ausgangsbasis für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen für die jeweilige Kommune.