Neue Sportstättensatzung verabschiedet
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung der neuen Satzung über die Vergabe und Benutzung von Sportstätten der Stadt Chemnitz – Sportstättensatzung – zugestimmt.
Die bisher gültige Satzung vom 2011 wurde redaktionell überarbeitet sowie um einige Passagen ergänzt, hierbei wurden weitestgehend Formulierungen in verständlicher Sprache genutzt.
Unter anderem wurde der schulische Sportstättenbedarf ergänzt. Weiterhin ist auch Nutzung der Sportstätten für Projekte der Gesundheitsprävention geregelt. Die grundsätzlich zu beachtende Rahmenzeit für Schulen wurde bis 16 Uhr ergänzt, wie bereits in der Praxis gelebt. Auch wurde die grundsätzliche Bespielbarkeit von bestehenden und neuen Kunstrasenplätzen hervorgehoben, die zu einer Entspannung der Hallenzeitenbedarfe u.a der fußballspielenden Vereine beitragen.
Neu aufgenommen ist die Wochenendvergabe, wie sie der aktuellen Praxis entspricht. D.h. die Nutzung der kommunalen Sportstätten ist an den Wochenenden nur durch Sportvereine, die Mitglied des Stadtsportbundes Chemnitz e. V. sind, Sportfachverbände bzw. zu Großsportveranstaltungen möglich sowie für Projekte der Gesundheitsförderung und -prävention möglich. Ausnahmen können vertraglich geregelt werden.
In der neuen Satzung wurde auch das Zeitfenster zwischen Antragsfrist und der vorläufigen Bekanntgabe der Vergabe im Sinne der Vereinsnutzer verkürzt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Hallennutzung allen Nutzern für einen überwiegenden Teil der Nutzungszeiten an den Nachmittagen und Abenden bereits vor Ferienbeginn bekannt ist und die Nutzung mit erstem Schultag planmäßig aufgenommen werden kann.
Die ausschließliche Beantragung durch die Sportfachverbände wurde grundsätzlich geändert, d.h. Nutzungszeiten für Wettkämpfe und Veranstaltungen in Großsporthallen sind grundsätzlich durch die Sportfachverbände der einzelnen Sportarten zu beantragen. Nutzungszeiten für Schulwettkämpfe sind durch das Landesamt für Schule und Bildung oder die Schulen direkt zu beantragen. In der neuen Satzung werden auch die Aufsichts- und Nachweispflichten neu und ausführlicher geregelt.
Auch neu ist der Passus, dass es dem Nutzer untersagt ist, die Sporthalle oder -fläche für extremistische, rassistische, antisemitische oder gewaltverherrlichende Betätigungen oder Sektentätigkeiten selbst zu nutzen oder anderen zu überlassen. Zuwiderhandlungen berechtigen die Stadt Chemnitz zum Entzug der Nutzungszeiten. Neu wird auch der Umgang ungenehmigter Werbung aufgezeigt.