Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieher*innen
Erläuterungen zur Ausbildungsdauer und den Zugangsvoraussetzungen
Das Modellprojekt, in dem erstmals die Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieher*innen über die Stadtverwaltung Chemnitz durchgeführt wird, erfolgt in Form der praxisintegrierten bzw. grundständigen vierjährigen Ausbildung (in Teilzeitform). Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der bisher bestehenden dreijährigen schulischen Ausbildung (in Vollzeit).
Bei der praxisintegrierten Ausbildung gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für die reguläre dreijährige Vollzeitausbildung: Bei einem mittleren Schulabschluss ist zwingend eine Berufsausbildung erforderlich. Ist diese einschlägig (z. B. Sozialassistent) kann der Bewerber sofort in die Ausbildung zum Erzieher einmünden. Handelt es sich um eine nicht einschlägige Berufsausbildung, muss entweder eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit (z. B. FSJ) oder eine zweijährige Tätigkeit im Beruf ausgeübt worden sein.
Darüber hinaus können auch Bewerber mit einem mittleren Schulabschluss und einer Berufstätigkeit im Sozialwesen von mindestens siebenjähriger Dauer in Vollzeitbeschäftigung berücksichtigt werden. Des Weiteren ist es Bewerbern mit der Fachhochschulreife in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales möglich, direkt in die Erzieherausbildung einzusteigen.
Alle Bewerber müssen ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden sowie einen ärztlichen Nachweis über die gesundheitliche Eignung bei der Fachschule vorlegen.
Die Besonderheit der praxisintegrierten Ausbildung liegt darin, dass die Fachschüler einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe abschließen und damit eine Ausbildungsvergütung (nach TVAöD-Pflege) erhalten. In den Praxiseinrichtungen werden die Bereiche Krippe, Kindergarten und Hort durchlaufen. Die Ausbildung an der Fachschule und in der Praxiseinrichtung findet im 14-tägigen Wechsel statt.
Die Stadt Chemnitz zahlt als Träger ihren Auszubildenden ein Ausbildungsentgelt zwischen 1.190 Euro im 1. Ausbildungsjahr und bis 1.353 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Der Ausbildungsgang kann aber auch weiterhin regulär in drei Jahren Vollzeit schulisch absolviert werden. Schüler der dreijährigen Vollzeitschule können u.U. Schüler-BAföG oder eine Förderung über AFBG (sog. Meister-BAföG) erhalten.
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung verbleibt (entsprechend dem Schulgesetz) beim Beruflichen Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen in Chemnitz.