Endspurt für die Chemnitzer Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025
Stadtrat beschließt das finale Bewerbungsverfahren
Der Chemnitzer Stadtrat beauftragte die Verwaltung in seiner heutigen Sitzung mit der finalen Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025.
Im Dezember 2019 hat es Chemnitz in die Endrunde im Wettbewerb um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 geschafft. Dies ist die Aufforderung an die Stadt, ein zweites detaillierteres Bewerbungsbuch unter Berücksichtigung der Juryhinweise einzureichen. Der Chemnitzer Stadtrat hat jetzt festgelegt, das Bewerbungsbuch fristgerecht bis zum 21. September 2020 in der geforderten Form an die Kulturstiftung der Länder zu übergeben.
Zudem ist die Verwaltung aufgefordert, den weiteren Jury-Prozess zu begleiten und zu gestalten. Konkret heißt das, den Besuch von Mitgliedern der europäischen Jury im Oktober 2020 in Chemnitz zu konzipieren. Dabei gilt es, für die Jury glaubhaft darzustellen und erlebbar zu machen, was der Prozess bis zum Titel, im Titeljahr und ab 2026 für die Entwicklung der Stadt bedeutet. Zudem ist erneut eine Präsentation am 24. Oktober vor der europäischen Jury vorzubereiten. Es wird darum gehen, das künstlerische Programm, die europäische Dimension, die Leitidee der Chemnitzer Bewerbung emotional und fundiert vorzustellen und die Fragen der Juroren zu beantworten.
Im Anschluss an die Präsentationen der fünf deutschen Bewerberstädte (neben Chemnitz sind das Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Nürnberg) empfiehlt die Jury am 28. Oktober 2020 den deutschen Kandidaten für den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025.
Auch die Entwicklung einer gemeinsamen Arbeitsstruktur zwischen der Stadt Chemnitz und dem Freistaat Sachsen steht auf der Agenda der übertragenen Aufgaben des Chemnitzer Stadtrates an die Verwaltung, ebenso die Vorbereitung für die Gründung einer Kulturhauptstadt GmbH bei Titelgewinn.
Gleichsam gilt die Aufforderung, im Zusammenhang mit den Haushalten der Folgejahre einen Vor-schlag zu erarbeiten, welche Schritte im Falle des Titelgewinns bzw. im Falle der Umsetzung des Planes B, also wenn Chemnitz den Titel nicht gewinnt, folgen werden.
Im März 2019 hatte der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, den gesamten Jury-Prozess bis zur Titelvergabe Kulturhauptstadt Europas 2025 zu begleiten und zu gestalten (Beschluss B-012/2019).