Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen derzeit eingeschränkt
Das Umweltamt der Stadt Chemnitz untersagt ab sofort*, Wasser mittels Pumpen oder Leitungen/Schläuchen aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) zu entnehmen. Dies gilt bis einschließlich 30. September 2020. Das als Gemeingebrauch eingestufte Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und ist bei ausreichender Wasserführung weiterhin zulässig.
Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Wasserstände in den Chemnitzer Gewässern derzeitig erneut niedrig. Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere gefährdet. Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die Selbstreinigungskraft der Gewässer. Es wachsen vermehrt Algen. Fische und Kleinstlebewesen sterben. Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus den Bächen verschärft diese Situation. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen tragen wenig zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei. Hinzu kommt, dass erfahrungsgemäß an vielen Stellen, an denen Wasser gepumpt wird, unerlaubt Staustellen oder Pumpensümpfe errichtet werden, um das Wasser sammeln und ableiten zu können.
Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht auch die Untere Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter 0371 488-3601 oder per E-Mail unter umwelt.wasser@stadt-chemnitz.de zur Verfügung.
* Die Allgemeinverfügung tritt mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.