28.07.2020
Pressemitteilung 439

Urbanes Leben am Brühl


Verschiebung der Nachtruhe um eine Stunde ab 1. August


Ab dem 1. August 2020 beginnt im Brühl-Quartier die Nachtzeit 23 Uhr. Sie wird damit um eine Stunde verschoben und gilt bis 7 Uhr.

In der aktuellen Umfrage des Baudezernates unter Anwohnern zur Zukunft des Brühls hatten sich etwa zwei Drittel der Teilnehmer*innen dafür ausgesprochen, den Beginn der Nachtzeit um eine Stunde hinauszuschieben. Diese Regelung bewährt sich in der Chemnitzer Innenstadt bereits seit ca. 15 Jahren.

Den Brühl zu einem lebendigen, zentrumsnahen Quartier mit einem Universitätsviertel rund um die Alte Aktienspinnerei als Zentralbibliothek der TU Chemnitz aufzuwerten, gehört zu den Schwerpunkten der städtebaulichen Planung (neben der erfolgreichen Weiterentwicklung der Chemnitzer Innenstadt). Die Grundlage dafür bildet das im Auftrag der Stadt Chemnitz vom Planungsbüro Albert Speer & Partner erarbeitete städtebauliche Konzept.

Die angestrebte und vielerorts auch schon sichtbare Nutzungsvielfalt bringt jedoch naturgemäß Interessenskonflikte, vor allem zu Lärm, mit sich. Insbesondere die Gastronomie ist verbunden mit einem erhöhten Geräuschpegel. Die für die Nachtruhe geltenden zeitlichen Beschränkungen gestatten zwar das Nebeneinander von Wohnen und Gastronomie, sie führen jedoch auch zu Einschränkungen für die Gaststättenbetreiber und somit zu Attraktivitätsverlusten für die Besucher. Gerade beim Betrieb von Freisitzflächen, die an warmen Sommerabenden zum Verweilen einladen, sind jedoch oftmals Öffnungszeiten länger als 22 Uhr erwünscht.

Um dem Hauptanliegen der Brühlbelebung zu entsprechen, aber auch den Schutzbedarf der Anwohner zu berücksichtigen, kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinausgeschoben werden. Dies erlaubt die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz), soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse erforderlich ist. Dabei ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu berücksichtigen. 

Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft muss jedoch sichergestellt werden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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