08.09.2020
Pressemitteilung 513

Oberbürgermeisterwahl in Chemnitz


Wichtige Hinweise

  • Präsentation der Wahlergebnisse am Sonntagabend im Großen Foyer der Stadthalle – Veröffentlichung der vorläufigen Wahlergebnisse auf www.chemnitz.de

  • Besondere Maßnahmen beim Wählen unter Pandemie-Bedingungen

  • Beantragung der Briefwahlunterlagen noch bis zum 18. September, 16 Uhr, möglich

  • Öffentliche Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl am 24. September, 10 Uhr

Am Sonntag, dem 20. September 2020, findet in Chemnitz die Oberbürgermeisterwahl statt. Rund 196.000 Chemnitzerinnen und Chemnitzer sind dazu aufgerufen, mit ihrer Stimme über das neue Chemnitzer Stadtoberhaupt für die kommenden sieben Jahre mitzuentscheiden. Die Wahllokale in den insgesamt 143 Wahlbezirken von Chemnitz sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet, danach findet die Auszählung der Stimmen statt.

Die 40 Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Durchführung der Zulassungsprüfung und der Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr im Beruflichen Schulzentrum für Technik I – Industrieschule –, Park der Opfer des Faschismus 1, zusammen.

Präsentation der Wahlergebnisse am 20. September in der Stadthalle
Die öffentliche Präsentation der vorläufigen Wahlergebnisse erfolgt bei dieser Wahl ab 18 Uhr im Galilei-Bereich des Großen Foyers der Stadthalle. Wie auch bei den zurückliegenden Wahlen können hier interessierte Bürgerinnen und Bürger, Medienvertreter und die Vertreter von Parteien und Wählervereinigungen ab 18 Uhr den Eingang der Wahlergebnisse der 183 Chemnitzer allgemeinen und Briefwahlvorstände live auf einer Großprojektionsleinwand verfolgen. Der Einlass beginnt um 17 Uhr. Im Foyer besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Hinterlassen persönlicher Daten zur Kontaktnachverfolgung. Zeitgleich werden die vorläufigen Wahlergebnisse auf den Seiten der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de veröffentlicht.

Hinweise zur Wahl unter den Bedingungen der Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation wird jeder Wähler um die Beachtung und Einhaltung der folgenden Forderungen des Hygieneschutzkonzeptes in Wahlräumen gebeten:

  1. Achten Sie im Wahlraum und in ggf. entstehenden Warteschlagen vor dem Wahlraum auf die Einhaltung der Abstandsregel (1,5 m Abstand zwischen zwei Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören). Die Zugänge zum Wahlobjekt und zu den Wahlräumen sind stets freizuhalten.
  2. Den Wählern und Wahlvorstandsmitgliedern wird empfohlen, während des Aufenthaltes im Wahlgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichten. Bei der Ergebnisermittlung wird für alle Anwesenden (inkl. Wahlbeobachtern) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besonders empfohlen, da hierbei der einzuhaltende Mindestabstand in der Regel nicht gewahrt werden kann.
  3. Am Eingang des Wahlraumes wird ein Handdesinfektionsmittel zur Benutzung durch den Wähler bereitgehalten.
  4. Um Infektionsrisiken möglichst gering zu halten, benutzen Sie bitte zur Stimmabgabe einen eigenen mitgebrachten Kugelschreiber.


In regelmäßigen Abständen wird durch den Wahlvorstand eine Flächendesinfektion aller Tische, Stühle und der Schreibunterlagen in den Wahlkabinen vorgenommen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn es infolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Wahlraum zu Wartezeiten oder Verzögerungen kommen kann.

Briefwahl und Sofortwahl
Das Beantragen der Briefwahlunterlagen ist ebenso wie die Sofortwahl im Moritzhof noch bis zum 18. September 2020, 16 Uhr, möglich. Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag, 18 Uhr, wieder in der Briefwahlstelle der Stadt vorliegen.
Die Möglichkeit der Briefwahl oder Sofortwahl bereits vor dem 20. September 2020 haben bisher ca. 30.400 Chemnitzerinnen und Chemnitzer in Anspruch genommen (beantragte Briefwahlunterlagen), ca. 13.400 Wahlunterlagen wurden davon online beantragt.

Öffentliche Sitzung des Stadtwahlausschusses am 24. September im Rathaus
Der Stadtwahlausschuss für die Oberbürgermeisterwahl tritt am Donnerstag, dem 24. September 2020, 10 Uhr, im Rathaus, Stadtverordnetensaal zur öffentlichen Sitzung zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl am 20. September 2020 zusammen. Zur Sitzung hat jedermann Zutritt.

Sollte bei der Wahl am 20. September 2020 keiner der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben, findet am 11. Oktober 2020 der zweite Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl statt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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