05.10.2020
Pressemitteilung 598

Oberbürgermeisterwahl in Chemnitz


Wichtige Hinweise

• Öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse in Chemnitz am Sonntagabend ab 18 Uhr im Großen Foyer der Stadthalle – Veröffentlichung der vorläufigen Wahlergebnisse zeitgleich unter www.chemnitz.de • Besondere Maßnahmen beim Wählen unter Pandemie-Bedingungen • Beantragung der Briefwahlunterlagen noch bis zum 9. Oktober 2020, 16 Uhr, möglich • Öffentliche Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses des 2. Wahlganges der Oberbürgermeisterwahl am 15. Oktober


Am Sonntag, dem 11. Oktober 2020, findet in Chemnitz der 2. Wahlgang der Oberbürgermeister-wahl statt. Rund 195.000 Chemnitzerinnen und Chemnitzer sind dazu aufgerufen, mit ihrer Stimme über das neue Chemnitzer Stadtoberhaupt für die kommenden sieben Jahre mitzuentscheiden. Die Wahllokale in den insgesamt 143 Wahlbezirken von Chemnitz sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet, danach findet die Auszählung der Stimmen statt.

Die 40 Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Durchführung der Zulassungsprüfung und der Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr im Beruflichen Schulzentrum für Technik I – Industrieschule, Park der Opfer des Faschismus 1, zusammen.

Öffentliche Präsentation der vorläufigen Wahlergebnisse


Die öffentliche Präsentation der vorläufigen Wahlergebnisse erfolgt bei dieser Wahl wie bereits bei der Wahl am 20. September 2020 ab 18 Uhr im Großen Foyer der Stadthalle. Wie auch bei den zurückliegenden Wahlen können hier interessierte Bürgerinnen und Bürger, Medienvertreter und die Vertreter von Parteien und Wählervereinigungen ab 18 Uhr den Eingang der Wahlergebnisse der 183 Chemnitzer allgemeinen und Briefwahlvorstände live auf einer Großprojektionsleinwand verfolgen. Der Einlass beginnt ab 17 Uhr. Im Foyer besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Hinterlassen persönlicher Daten zur Kontaktnachverfolgung.

Hinweis: Damit der Zutritt zur Präsentation schnell und reibungslos ablaufen kann, werden alle Besucher und Gäste gebeten, das unter www.chemnitz.de/wahlen bereitgestellte Formular zur Kontaktnachverfolgung bereits vorab auszufüllen und am Abend am Eingang zur Stadthalle abzugeben. Die Teilnehmerzahl ist unter den Bedingungen der Corona-Pandemie auf 500 Personen beschränkt. Das vorab ausgefüllte Formular ist keine Zugangs-Reservierung.

Die vorläufigen Wahlergebnisse werden zeitgleich online unter www.chemnitz.de veröffentlicht.

Hinweise zur Wahl unter den Bedingungen der Corona-Pandemie


Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation wird jeder Wähler um die Beachtung und Einhaltung der folgenden Forderungen des Hygieneschutzkonzeptes in Wahlräumen gebeten:

  • Achten Sie im Wahlraum und in ggf. entstehenden Warteschlagen vor dem Wahlraum auf die Einhaltung der Abstandsregel (1,5 m Abstand zwischen zwei Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören). Die Zugänge zum Wahlobjekt und zu den Wahlräumen sind stets freizuhalten.
  • Den Wählern und Wahlvorstandsmitgliedern wird empfohlen, während des Aufenthaltes im Wahlgebäude eine Mund-Nasen-Bedenkung zu tragen. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichten. Bei der Ergebnisermittlung wird für alle Anwesenden (inkl. Wahlbeobachtern) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besonders empfohlen, da hierbei der einzuhaltende Mindestabstand in der Regel nicht gewahrt werden kann.
  • Am Eingang des Wahlraumes wird ein Handdesinfektionsmittel zur Benutzung durch den Wähler bereitgehalten.
  • Um Infektionsrisiken möglichst gering zu halten, benutzen Sie bitte zur Stimmabgabe einen eigenen mitgebrachten Kugelschreiber.

In regelmäßigen Abständen wird durch den Wahlvorstand eine Flächendesinfektion aller Tische, Stühle und der Schreibunterlagen in den Wahlkabinen vorgenommen.


Bitte haben Sie Verständnis, wenn es infolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Wahlraum zu Wartezeiten oder Verzögerungen kommen kann.

Briefwahl und Sofortwahl


Das Beantragen der Briefwahlunterlagen ist ebenso wie die Sofortwahl im Moritzhof noch bis zum 9. Oktober 2020, 16 Uhr, möglich. Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag, 18 Uhr, wieder in der Briefwahlstelle der Stadt vorliegen.

Hinweis: Wählerinnen und Wähler, die am 20. September 2020 per Briefwahl abgestimmt haben, haben für den 2. Wahlgang automatisch wieder Briefwahlunterlagen erhalten. Sie haben aber auch die Möglichkeit an der Urnenwahl in ihrem Wahlraum teilzunehmen. In diesem Falls müssen sie hierfür unbedingt den zugeschickten Wahlschein mitbringen. Dieser muss im Wahlraum dem Wahlvorstand übergeben werden und wird dort einbehalten

Öffentliche Sitzung des Stadtwahlausschusses


Der Stadtwahlausschuss für die Oberbürgermeisterwahl tritt am Donnerstag, dem 15. Oktober 2020, 10 Uhr, im Rathaus, Zi. 118 zur öffentlichen Sitzung zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses des 2. Wahlganges der Oberbürgermeisterwahl am 11. Oktober 2020 zusammen.
Zur Sitzung hat jedermann Zutritt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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