Chemnitzer Weihnachtsmarkt
Varianten für Dezember werden vorbereitet – Durchführung im November nicht erlaubt
Der Chemnitzer Weihnachtsmarkt kann aufgrund der geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates im November nicht stattfinden. Das teilt die Verwaltung heute nach einer Beratung im Ältestenrat mit.
Allerdings wird derzeit in Gesprächen mit Händlern und Gastronomen versucht, trotzdem so viel weihnachtliches Flair wie gesetzlich möglich und gesundheitlich vertretbar in die Innenstadt zu bringen.
So wird am kommenden Samstag der traditionelle Weihnachtsbaum am Rathaus aufgestellt. Beleuchtung, Weihnachtsfiguren, Weihnachtspyramide und Spieldose werden auf den Marktflächen ab dem 23.November installiert und angeschaltet. Auch werden die Fenster des Rathauses wieder mit Schwibbögen geschmückt.
Derzeit ist die Stadt mit Händlern im Gespräch, auf den Marktflächen rund um das Rathaus ab Dezember ein weihnachtliches Sortiment mit anzubieten, sollten die dann gültigen Rechtsverordnungen sowie die Corona-Inzidenz-Zahlen dies erlauben.
Auch ist die Verwaltung mit den Gastronomen im Gespräch, auf der Klosterstraße und im Umfeld des Rathauses weihnachtliche Speisen- und Getränkeangebote im Dezember anzubieten.
Ob und wie solche Angebote umsetzbar sind, hängt letztendlich von den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Infektionslage im Dezember ab.