Umsetzung der Corona-Schutz-Verordnung in Chemnitz
Stadt Chemnitz legt weitere Details fest
Die Stadt Chemnitz hat heute weitere Details zu der seit heute geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats festgelegt. Die Regelungen gelten wie die gesamte Verordnung zunächst bis zum 10. Januar 2021. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum gilt.
- Der Wochenmarkt am Rathaus bleibt von Dienstag bis Samstag geöffnet für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs (Weihnachtsbäume sowie Gartenbau- und Floristikerzeugnisse). Auch die Imbissstände dürfen bleiben, solange sie ihre Speisen nur zum Mitnehmen verkaufen. Ein Vor-Ort-Verzehr ist verboten. Geschlossen werden die Stände mit Weihnachtssortiment.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
Samstag von 9 bis 13 Uhr
- Die Zentralbibliothek im TIETZ, die Stadtteilbibliotheken und Ausleihstellen bleiben ab Mittwoch,16. Dezember, geschlossen. Der Rückgabeautomat im TIETZ ist außer Betrieb.
Für alle Medien, deren Leihfrist innerhalb dieses Zeitraumes abläuft, werden bis zur Wiedereröffnung keine Säumnisgebühren erhoben. Bereits ausgelöste Vormerkungen und Bestellungen bleiben erhalten. Die Bereitstellung der Medien erfolgt jedoch erst ab Wiedereröffnung. Sämtliche digitalen Angebote (Onleihe, Filmfriend, Genios etc.) stehen während der Sonderschließzeit uneingeschränkt zur Verfügung. Für die Nutzung ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich.
- Das Stadtarchiv Chemnitz bleibt ab heute, 14. Dezember, geschlossen. Schriftliche Anliegen werden in der Reihenfolge des Posteinganges weiterhin bearbeitet. Voranmeldungen für Akteneinsichten im Bauaktenarchiv an: stadtarchiv@stadt-chemnitz.de bzw. über die Service-Nummer 115. Es sind auch keine Direktverkäufe von Druckerzeugnissen, Jubiläumszeitungen oder Kopien möglich. Nach schriftlicher Anfrage (per Brief/E-Mail) werden diese per Post versendet.
Informationen
Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz