Sieben-Tage-Inzidenz weiter über 10
Verschärfte Regelungen treten ab Mittwoch in Kraft
Heute wurde in Chemnitz die Sieben-Tage-Inzidenz von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung treten deshalb ab Mittwoch, 18. August, in Kraft:
Kontaktbeschränkungen:
- es sind Treffen von maximal 10 Personen (unabhängig von der Anzahl der Hausstände) erlaubt
- Familien-, Vereins- und Firmenfeiern sind mit bis zu 50 Personen zulässig
Vollständig geimpfte oder genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt.
Maskenpflicht:
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Außenbereich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten kann, sowie in allen Innenräumen
- medizinischer Mund-Nasen-Schutz in allen Ladengeschäften und Märkten
- in Kraftfahrzeugen bei Besetzung mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen, mit Ausnahme des Fahrers oder der Fahrerin
Schulen/Kitas:
- Testpflicht besteht zweimal wöchentlich für Schüler:innen (auch Ferienhort) und Personal und andere Personen mit Zutritt (außer zum Bringen und Abholen)
Städtische Ämter und Einrichtungen:
- es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
- Kontakterfassung für Besucher:
- über Corona Warn App (Empfehlung gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung)
- schriftlich über Formular (zum vorab Ausfüllen auf www.chemnitz.de)
Gastronomie:
- Kontaktdatenerfassung im Innenbereich
Beherbergung:
- mit Kontakterfassung bei Anreise (außer Camping- und Caravaningplätzen sowie Ferienwohnungen)
Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen unter 1000 Personen:
- Besuch mit Kontaktdatenerfassung (außer Autokinos, Botanische und zoologische Gärten sowie Medienausleihe in Bibliotheken)
- Testpflicht bei Sportveranstaltungen mit Publikum (unter 1000 Personen), wenn der Mindestabstand unterschritten werden soll
- Stadt-, Gäste- und Naturführungen im Innenbereich mit max. 30 Personen, im Außenbereich max. 50 Personen
Bäder und Saunen:
- Kontaktdatenerfassung
- Besuch von Dampfbädern und Dampfsaunen mit tagesaktuellem Test
Die aktuellen Regelungen für die Stadt Chemnitz finden Sie auf www.chemnitz.de/coronavirus_regelungen
Hinweis:
Gemäß §9 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26.07.2021 gelten Testpflichten nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen.
Eine Übersicht über Anbieter von Schnelltests in Chemnitz ist zu finden unter