Behördenrufnummer feiert zehnjähriges Bestehen
115 bietet Bürgerservice auf telefonischem Wege
Am Dienstag, dem 1. Februar, besteht die Behördenrufnummer 115 seit zehn Jahren. Am 1. Februar 2012 war die Telefonnummer in Chemnitz freigeschaltet worden. Seither erreichten fast 600.000 Anrufe das Servicecenter der Stadt über die Behördennummer.
Als erste Anlaufstelle für alle behördlichen Fragen erhalten Bürgerinnen und Bürger über die Behördenrufnummer 115 schnell und zuverlässig eine Antwort. Ob es um die Zulassung eines neuen Fahrzeugs, ein Führungszeugnis, einen verlorenen Schlüssel oder Fragen zur Schulanmeldung geht: Die Recherche, welche Behörde oder Verwaltungsebene zuständig ist, übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicecenters. Die 115 ergänzt so auf telefonischem Weg den Bürgerservice der städtischen Ämter.
Aktuell ist die häufigste Anfrage an der 115 in Chemnitz die nach einem Termin in der Führerscheinstelle für den Umtausch des alten Papier-Führerscheins. Terminvereinbarungen und -änderungen haben mit der Corona-Pandemie ohnehin zugenommen, da persönliche Vorsprachen in den Dienstgebäuden der Stadt nur nach Termin möglich sind.
Die 115 funktioniert auf freiwilliger Basis als gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen. Finanziert wird sie vom Bund und den Ländern. Die dezentrale Infrastruktur vor Ort stellen die Kommunen bereit. Bundesweit beteiligen sich derzeit mehr als 550 Kommunen, 14 Bundesländer sowie die gesamte Bundesverwaltung an der 115.
Die Behördennummer ist bundesweit und mit der Ländervorwahl auch aus dem Ausland erreichbar. Alle Teilnehmenden stellen Informationen in einer gemeinsamen Wissensdatenbank bereit. Nicht jede Kommune verfügt über ein eigenes kommunales Servicecenter, die Aufgabe kann auch an kommunale Kooperationspartner abgegeben werden. In Sachsen betreiben die Städte Leipzig und Chemnitz eigene kommunale Servicecenter. Damit ist die 115 ein gutes Beispiel für umfassende und interkommunale Zusammenarbeit.
Die Servicezeiten sind bundesweit einheitlich: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Die angefragte Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten die Mitarbeitenden sie zur Bearbeitung weiter.