Richtiges Verhalten während der Erkältungssaison
Amtsärztin gibt Empfehlungen
Jahreszeitbedingt nehmen aktuell Atemwegserkrankungen wieder zu. Diese werden zumeist von Viren ausgelöst: Rhinoviren, Coronaviren und Parainfluenzaviren. Im Verlauf des Winters wird auch mit einem Anstieg der Grippeviren gerechnet.
„Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, sollte drei bis fünf Tage zu Hause bleiben, bis sich die Symptome deutlich gebessert haben“, rät Amtsärztin Dr. Hildegard Geisler. Während dieser Zeit wird empfohlen, den direkten Kontakt zu Personen möglichst zu vermeiden – insbesondere zu solchen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Ist ein enger Kontakt zu einer Person aus einer Risikogruppe – etwa Babys oder älteren bzw. vorerkrankten Personen – nicht vermeidbar, sollte eine Maske zum Fremdschutz getragen werden.
In geschlossenen Räumen lässt sich das Risiko einer Ansteckung durch regelmäßiges Lüften oder das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes mindern. „Aus medizinischer Sicht ist es zudem ratsam, im Herbst und Winter auf das Händeschütteln zu verzichten, weil auf diesem Wege zahlreiche Erreger übertragen werden können“, so Dr. Hildegard Geisler.
Zu Hause angewendete Schnelltests auf Corona schließen – auch richtig angewendet – bei negativem Ergebnis eine Infektion mit SARS-Cov-2 nicht zuverlässig aus. Ein positiver Test gibt einen Hinweis auf das weitere Vorgehen, das mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin besprochen werden sollte.
Ärzt:innen und Labore sind verpflichtet, Covid-Infektionen – so wie andere Infektionskrankheiten auch – an das Gesundheitsamt zu melden. Diese Erfassung hat keine Konsequenzen für den Betroffenen, sondern dient vor allem der Statistik und damit der Information über den Gesundheitszustand der Bevölkerung. Bürger:innen selbst müssen positive Schnelltests nicht dem Gesundheitsamt melden.
Präventiv wird empfohlen, sich gegen Influenza, COVID-19 und Pneumokokken entsprechend der Empfehlungen von Ständiger Impfkommission (STIKO) und Sächsischer Impfkommission (SIKO) impfen zu lassen.
- Influenza-Impfung: jährlich ab dem 6. Lebensmonat
- Pneumokokken: ab dem 3. Lebensmonat bis 24. Lebensmonat und für alle über 60-Jährigen
- COVID-19-Impfung: für über 60-Jährige sowie für Menschen mit relevanten Grunderkrankungen und arbeitsbedingtem erhöhten Infektionsrisiko mehr als 12 Monate nach der letzten Impfung oder Infektion in der Regel im Herbst